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Corona-Lockerungen

Innengastronomie: Restaurants und Gaststätten dürfen in Bayern ab heute öffnen – diese Regeln gelten

Ab heute (Montag, 7.6.2021) darf die Innengastronomie in Bayern wieder öffnen. Diese Regeln gelten in Restaurants, Gaststätten und Co.

Die Inzidenzen in Bayern sind so niedrig wie lange nicht: Deshalb hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) massive Corona-Lockerungen in Bayern verkündet.

Innengastronomie in Bayern: Restaurants und Gaststätten dürfen öffnen

Söder verkündete am Freitag (4.6.2021) in einer Pressekonferenz, dass ab Montag die Innengastronomie in Bayern wieder öffnen darf. Dies gilt in allen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz unter dem Wert 100 liegt. Es muss weiterhin ein entsprechendes Hygienekonzept gelten. Wie die Außengastronomie auch, darf die Innengastro ab Montag bis 24 Uhr geöffnet sein. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen.

Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Das bedeutet: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus maximal drei Haushalten zusammen aufhalten. Mehr Infos zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen gibt es hier. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nicht mit.

Liegt die Inzidenz der Region unter 50 gibt es keine Testpflicht. Zwischen 50 und 100 müssen Gäste einen negativen Corona-Test nachweisen.

Trotz Öffnung: Clubs, Schankwirtschaften und Discos bleiben zu

Die Öffnungen gelten nicht für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken. Dafür sei noch nicht die Zeit, so Söder. Vielleicht sei es im August so weit, hatte der Ministerpräsident in der Pressekonferenz am Freitag hinzugefügt.

Bayreuther Tagblatt - Frederik Eichstädt

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Frederik Eichstädt