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Coronavirus

Klagewelle gegen Ausgangssperre: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt

Vielfach sind am Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Ausgangssperre eingegangen. Nun hat es sich mit den Eilanträgen befasst.

Die Ausgangssperre beschäftigt das höchste deutsche Gericht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge gegen die Ausgangssperre abgewiesen. In Bayern werden die Beschränkungen für Geimpfte und Genesene bald Geschichte sein.

Klagen gegen Ausgangssperre: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge ab

Nachdem das Gericht in Karlsruhe Klagen gegen die Sperre abgelehnt hat, bleibt die sogenannte Bundesnotbremse weiter in Kraft. In Bayern haben die Freien Wähler im Streit um die Notbremse sogar mit Blockade gedroht. Jedoch sagte das Gericht: „Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.“ Das sagte das Gericht am Mittwoch. Diesen Punkt müsse ein späteres Hauptsacheverfahren klären.

Ausgangssperre weiterhin zwischen 22 und 5 Uhr nachts

Mit einem Urteil ist spätestens in ein paar Monaten zu rechnen. Die Bundesnotbremse ist derzeit bis zum 30. Juni befristet. Sie regelt auch die viel diskutierten Beschränkungen, die im Infektionsschutzgesetz verankert ist. In Regionen, deren Inzidenz über 100 liegt, dürfen sich Bürger nur aus triftigem Grund zwischen 22 und 5 Uhr nachts in der Öffentlichkeit aufhalten.

In den vergangenen Tagen häuften sich Klagen gegen die Ausgangssperre am Bundesverfassungsgericht. Auch eine Partei aus dem Bundestag hat geklagt.

Jürgen Lenkeit

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Jürgen Lenkeit