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Coronavirus

Leserfrage zu Kontaktbeschränkungen gelockert: Mit wem darf ich mich aktuell in Bayern treffen?

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat die Kontaktbeschränkungen in Bayern am Dienstag (16.6.2020) weiter gelockert. Mit wem darf ich mich in Bayern aktuell treffen? Wie viele Personen darf ich zum Feiern einladen?

Die Kontaktbeschränkungen in Bayern werden weiter gelockert. Erst am Dienstag (16.6.2020) hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder weitere Corona-Beschränkungen aufgehoben. Doch was bedeuten die neuen Regelungen für Treffen mit Freunden und Verwandten? Mehrere Leser haben beim bt nachgefragt welche Menschen sie treffen dürfen oder wie viele Gäste sie nach Hause einladen können. Eine weitere Frage lautet: Mit wem darf ich aktuell in Bayern gemeinsam im Auto fahren. Die Antworten gibt’s hier.

Nach Corona-Lockerungen in Bayern: Mit wem darf ich mich aktuell treffen?

Am Dienstag (16.6.2020) verkündete Markus Söder, dass die Kontaktbeschränkungen in Bayern gelockert werden würden. Seit Mittwoch (17.6.2020) ist es nun erlaubt, sich mit einer Gruppe von bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit zu treffen. Hierbei ist es egal, ob es sich dabei um Verwandte handelt oder nicht. Außerdem spielt es keine Rolle, aus welchen bzw. wie vielen Haushalten die anderen Personen stammen.

Wo gilt der Mindestabstand?

Wichtig ist bei allen Treffen, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Egal ob in der Öffentlichkeit, an der frischen Luft oder geschlossenen Räumen: Zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten sollen immer mindestens 1,5 Meter eingehalten werden.

Wie viele Leute darf ich zu mir nach Hause einladen?

Bei Treffen zuhause gibt es seit Mittwoch (17.7.2020) fast keine Beschränkungen mehr. So dürfen Menschen in Bayern sowohl Verwandte, als auch Freunde oder Bekannte zu sich nach Hause einladen. Eine feste zahlenmäßige Beschränkung gibt es dabei nicht. Dennoch ist die Anzahl der Besucher reguliert: Sie richtet sich nach der Größe der Wohnung bzw. des Hauses oder Grundstücks. So sollen Menschen darauf achten, dass bei Besuchen weiterhin der Mindestabstand (1,5 Meter) zwischen den Gästen aus unterschiedlichen Haushalten eingehalten werden kann. Daneben hält die Regierung die Bürger an, möglichst viel aus gründlich zu lüften. Mehr Informationen zu Feiern und Geburtstagspartys gibt es hier. 

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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