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Nachrichten aus Bayreuth

Kontaktbeschränkungen in Bayreuth gelockert – das gilt seit Dienstag in der Stadt

Seit Dienstag (25.5.2021) gelten neue Corona-Lockerungen in der Stadt Bayreuth. Betroffen sind bisherige Kontaktbeschränkungen.

Corona-Lockerungen in Bayreuth. Wegen der niedrigen Inzidenz in der Stadt Bayreuth werden die Corona-Regeln am Dienstag (25 Mai) gelockert.

Kontaktbeschränkungen in Bayreuth werden am Dienstag, 25. Mai, gelockert

Ab Dienstag, 25. Mai, gelten neue Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Zuvor hat die Stadt Bayreuth am Sonntag, 23. Mai, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage-Inzidenzwert von 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten.

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privaten Grundstücken ist nun mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen von zwei weiteren Hausständen erlaubt, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu den jeweiligen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl ebenso außer Betracht wie vollständig Geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen.

Diese Corona-Lockerungen gelten außerdem seit Montag (24. Mai) in der Stadt Bayreuth

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privaten Grundstücken ist nun mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen von zwei weiteren Hausständen erlaubt, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu den jeweiligen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl ebenso außer Betracht wie vollständig Geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen.

Öffnung von Ladengeschäften: Die Öffnung von Ladengeschäften für Kunden ist ohne vorherige Terminbuchung erlaubt. Für Kunden und ihre Begleitpersonen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Kunden eingehalten wird. Die Anzahl der gleichzeitig im Geschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich je Kunde 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche. Für den Besuch der Geschäfte ist kein negativer Corona-Test mehr erforderlich.

Sport: Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen im Innenbereich wie auch unter freiem Himmel ist ohne Testnachweis möglich. Auch Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren können unter freiem Himmel ohne Test kontaktfreien oder Kontaktsport ausüben. Jede Art von Sportausübung unter freiem Himmel ist in Gruppen von bis zu 25 Personen mit negativem Testnachweis aller Beteiligten zulässig.

Kultur: Für den Besuch von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbaren Kulturstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten ist keine vorherige Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung mehr erforderlich. Für die Besucher besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige: Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder gilt wieder der normale Regelbetrieb. Die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit können öffnen. Der Abenteuerspielplatz (Meranierring 55) und das Open Professorium (Bernecker Straße 5) können ab Dienstag, 25. Mai, wieder besucht werden. Die restlichen Einrichtungen, wie Ikarus (Himmelkronstraße 21), KIWI und Flux (Neue Heimat), Treff (Menzelplatz 8) und die Schoko (Gaußstraße 6), schließen sich dann am 7. Juni an.

Bereits am Donnerstag (20. Mai) wurde die Maskenpflicht auf belebten Straßen und Plätzen in Bayreuth abgeschafft.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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