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Gesundheit

Lidl ruft Nudeln in Deutschland zurück: Krebserregender Stoff entdeckt

Der Discounter Lidl muss zwei Nudelprodukte zurückrufen. Darin wurde ein krebserregender Stoff entdeckt. 

Der Discounter Lidl ruft zwei Nudelprodukte zurück. Möglicherweise befinden sich Rückstände eines Pflanzenschutzmittels in dem Essen.

Das teilte das Unternehmen am Mittwoch (8. September 2021) in Bad Wimpfen mit. Die betroffenen Produkte wurden fast in ganz Deutschland verkauft.

Pflanzenschutzmittel in Discounter-Nudeln: Rückruf bei Lidl Deutschland

Ethylenoxid wurde in den Nudeln nachgewiesen. Dieses Pflanzenschutzmittel ist in der Europäischen Union nicht zugelassen. Laut dem Discounter kann nicht ausgeschlossen werden, dass in bereits verkauften Lebensmitteln Rückstände des Gifts zu finden sind.

Wie der Giftstoff in den Nudeln landen konnte, machte Lidl nicht. In vielen Staaten außerhalb der EU wird das Gas zur Bekämpfung von Bakterien oder Pilzen eingesetzt. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitteilt, wird Ethylenoxid als gesundheitsschädlich eingestuft. Das Bundesamt sagt: „Ethylenoxid ist erbgutverändernd und krebserzeugend.“

Krebserregendes Gift in Nundeln von Lidl gefunden

Zwei Nudelprodukte sind nach Angaben von Lidl betroffen sein. Es handelt sich um die Lebensmittel „Vitasia Wok Noodles Curry“ in der 300-Gramm-Packung sowie „Vitasia Instand Nudeln Geschmack Garnele“ in der 85-Gramm-Packung.

Betroffen sind laut Lidl die Curry-Nudeln der Charge L161ULB3A mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum April 2020. Bei den Garnelennudeln werden die Chargen L141UQA1A zurückgerufen, das betroffene Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 4. Juli 2022.

Weiterer Rückruf bei Lidl: Zu viel THC

Nur ein Bundesland von Lidl-Rückruf verschont

Die beiden Produkte wurden nach Angaben von Lidl in fast allen Bundesländern in Deutschland verkauft – das Saarland stellt die einzige Ausnahme dar.

Lidl verspricht nach eigenen Angben eine unkomplizierte Rücknahme: Die Nudeln können in alle Filialen des Discounters zurückgegeben werden. Auch, wenn Kunden keinen Kassenbon für die Produkte vorlegen können, werde der Kaufpreis erstattet, so Lidl.