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Coronavirus

Lockdown in Bayreuth: Diese Einschränkungen gelten ab nächster Woche

Lockdown in der Stadt Bayreuth: Diese Einschränkungen gelten ab Montag, 2. November 2020.

Keine Gastronomie, geschlossene Kinos und Schwimmbäder, kein Freizeit-Sport. Bund und Länder haben sich im Kampf gegen weiter steigende Corona-Infektionszahlen auf weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens verständigt. Am Donnerstag (29.10.2020) hat der Bayerische Ministerpräsident  Markus Söder den Lockdown light in Bayern ausgerufen. Das kommt ab Montag, 2. November 2020 auf die Stadt Bayreuth zu.

Lockdown: Diese Corona-Beschränkungen und Maßnahmen gelten in Bayreuth

  • Maskenpflicht: Die von der Stadt bereits vor mehreren Tagen angeordnete Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen sowie das Verbot von Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Bereich der Innenstadt gelten unverändert weiter. Eine Auflistung der fraglichen Straßen und Plätze steht beim Bayreuther Tagblatt zur Verfügung. Die Maskenpflicht am Platz im Bereich der Schulen gilt für alle Jahrgangsstufen.
  • Private Feiern und Treffen: Da die Stadt Bayreuth aufgrund eines seit Tagen hohen 7-Tage-Inzidenzwertes bereits in der Stufe „Dunkelrot“ des Bayerischen Corona-Ampel gelistet wird, ändert sich auch hier nichts. Gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen sowie auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchsten fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern. In diesem Zusammenhang appelliert die Stadt an Bayreuths Bürgerinnen und Bürger, verzichtbare Kontakte im privaten wie beruflichen Umfeld zu unterlassen.
  • Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Discotheken und Kneipen werden ab 2. November geschlossen. Erlaubt ist weiterhin die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Die städtische Wirtschaftsförderung arbeitet derzeit an einer aktualisierten Auflistung der dementsprechenden Angebote in der Stadt. Sie wird in Kürze auf der Homepage der Stadt (www.bayreuth.de) online gestellt.
  • Freizeit: Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater wie die Studiobühne oder der Kulturstadl ebenso wie Kinos, Kultureinrichtungen wie beispielsweise das ZENTRUM oder Spielhallen.
  • Sport: Städtische sowie private Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und die Lohengrin-Therme werden geschlossen. Auch das Eisstadion bleibt geschlossen, der öffentliche Lauf entfällt. Der Amateursportbetrieb einschließlich des damit verbundenen Trainingsbetriebs wird ebenfalls eingestellt. Nur Profisport ist erlaubt, allerdings ohne Zuschauer. Erlaubt bleibt auch Individualsport, also etwa alleine joggen gehen.
  • Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden ab 2. November geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiterhin möglich. Auch Friseurgeschäfte bleiben offen.
  • Supermärkte und Einzelhandel: Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet. Die Betreiber müssen aber sicherstellen, dass Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Verhinderung von Warteschlangen eingehalten werden.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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