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Nachrichten aus dem Landkreis Bayreuth

Mann aus dem Landkreis Bayreuth in Abschiebehaft: Anwältin meldet sich zu Wort

Am Mittwochmorgen (4.3.2020) ist Pouria S. aus dem Iran im Landkreis Bayreuth verhaftet worden und befindet sich inzwischen in Abschiebehaft. Jetzt meldet sich die Anwältin des Mannes zu Wort. Hier gibt’s die Details, weiter unten im Text die Aussagen der Anwältin.

Im Landkreis Bayreuth wurde ein Ladendieb überführt. Die Verkäuferin beobachtete ihn bei der Tat. Symbolbild: pixabay

Pouria S. kam zusammen mit seiner Partnerin aus dem Iran nach Bayreuth, um hier Interkulturelle Germanistik zu studieren. Beide besaßen damals ein gültiges Studentenvisum. Das junge Paar merkte jedoch bald, dass sie lieber eine Ausbildung im Bereich der Gastronomie und Hotellerie machen wollten. Daraufhin bewarben sich beide im Fichtelgebirge um Ausbildungsstellen: mit Erfolg. Da sie damit keine Studenten mehr waren, reisten sie aus Deutschland aus und kamen dann mit einem passenden Ausbildungsvisum wieder ins Land zurück, um ihre Ausbildung beginnen zu können. Über die weiteren Geschehnisse gibt es verschiedene Versionen.

Bunt statt Braun e.V.: Ausbildungsbetrieb wechseln

Die erste Version stammt von Tina Karimi-Krause, Stadträtin (SPD) und Vorsitzende des Vereins “Bunt statt Braun”. Laut ihr habe Pouria S. nach einiger Zeit den Ausbildungsbetrieb wechseln wollen, weil er mit seinem Arbeitgeber nicht gut zurecht gekommen wäre. Daraufhin sei er am Mittwoch (4.3.2020) um 5 Uhr verhaftet worden. “Es ist unverständlich für mich, dass angehende Fachkräfte hier so behandelt werden und ein junges Ehepaar auseinander gerissen wird”, sagt Tina Karimi-Krause. “Seine Ehefrau ist völlig am Ende”, echauffiert sie sich.

Landrat Hermann Hübner: Verhaltensbedingte Kündigung

Landrat Hermann Hübner schildert den Sachverhalt anders. Soweit er wisse, habe der Mann nicht einfach so den Betrieb gewechselt. “Es war eine verhaltensbedingte Kündigung”, sagt der Landrat. Mit dem Wechsel des Arbeitgebers sei dann auch das Visum des Mannes erloschen. Was genau vorgefallen ist, könne er jedoch nicht sagen. Obendrein sieht Herr Hübner den Wechsel der Stelle so oder so kritisch: “Man kann nicht einfach aus Jux und Tollerei den Betrieb wechseln”, sagt Hermann Hübner.

Hübner: Pouria S. ist nicht verheiratet

Zudem sei Pouria S. nicht verheiratet. In sämtlichen Dokumenten werde er als ledig aufgeführt. Der Iraner wurde am Mittwochmorgen aufgefordert, seine Ausweisdokumente vorzuzeigen. Allerdings weigerte er sich und wurde deswegen schließlich in Abschiebehaft genommen. “Die Abschiebehaft dauert normalerweise nicht lange”, sagt Hübner. Außerdem habe der Mann inzwischen zusammen mit seinen Anwälten gegen die Abschiebung geklagt und Asyl beantragt. Wie lange das jetzt dauert und wie es ausgeht, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen.

Update vom 6.3.2020, 11:30 Uhr: Anwältin des Mannes meldet sich zu Wort

Rechtsanwältin Nina Hellbach vertritt Pouria S. in dieser Sache. Sie hat sich an die bt-Redaktion gewendet, um einige Dinge klar zu stellen. Ihr Mandant sei nicht verhaltensbedingt gekündigt worden, sagt die Rechtsanwältin. Vielmehr sei es eine Kündigung in der Probezeit gewesen, die grundlos erfolgen kann und genauso durch den Betrieb vorgenommen wurde. Auf Nachfrage Hellbachs hätte der Betrieb ebenso keine Gründe genannt.

Auch das bt hat nachgefragt und “aus datenschutzrechtlichen Gründen selbstverständlich keine Infos” vom Geschäftsführer bekommen. Hellbach hat nach einem Gespräch mit Pouria S. allerdings eine Vermutung, warum die Kündigung noch während der Probezeit kam: Seine Partnerin arbeitet auch im Betrieb und die Beschäftigung eines Paares sei im Team nicht gut angekommen. Dies sei dort wohl nicht üblich und so sei entschieden worden, dass nur einer der beiden seine Ausbildung fortführen könne, sagt die Anwältin.

Ehe sei religiös und nicht staatlich geschlossen worden

Sowohl die Schule als auch der neue Ausbildungsbetrieb hätten bestätigt, dass ihr Mandant uneingeschränkt befähigt sei die Ausbildung sehr gut abzuschließen. “Er verfügt über ein abgeschlossenes Studium im Hotelwesen aus dem Iran”, sagt Hellbach. Zu jedem Zeitpunkt habe die Ausbildung im Vordergrund gestanden. Außerdem sei es für sie unvorstellbar, dass es für ausländische Azubis in Deutschland keine Möglichkeit gäbe den Betrieb zu wechseln.

Die Anwältin hofft, dass sich das Problem mit dem Betriebswechsel lösen wird. Denn “ein Betriebswechsel ist ja auch bei der Ausbildungsduldung möglich und im Gesetz vorgesehen”, sagt sie. Zu dem Punkt ledig oder verheiratet weiß die Anwältin folgendes zu berichten: Die Ehe sei religiös und nicht staatlich geschlossen worden. Trotzdem sei diese Partnerschaft schützenswert.

Bayreuth soll zu einem sicheren Hafen für Geflüchtete werden.

Bayreuther Tagblatt - Katharina Adler

 bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler