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Coronavirus

Maskenpflicht an Bayreuther Uni deutlich ausgeweitet – das gilt nun auf dem gesamten Gelände

Die Uni Bayreuth hat die Maskenpflicht massiv ausgeweitet. Ab Donnerstag gilt nun auch die Pflicht im Freien einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Auf dem Gelände der Universität Bayreuth einschließlich ihrer Außenstellen besteht zu jeder Zeit und für alle die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das teilt aktuell (4. November 2020) die Uni Bayreuth mit. Die Regelung gilt ab Donnerstag, den 5. November 2020.

Ausgenommen sind Personen, die sich alleine in einem Raum aufhalten oder die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Dies ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, das immer bei sich zu tragen ist, erläutert die Uni weiter. Wegen der steigenden Corona-Fallzahlen hat die Stadt Bayreuth offiziell zwei große Veranstaltungen abgesagt.

Maskenpflicht auf gesamten Gelände der Uni Bayreuth

Das heißt, es gilt drinnen und draußen, immer und überall Maskenpflicht – sowohl für Universitätsangehörige als auch für Externe, sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer und sonstige Sporttreibende auf dem Campus (z.B. Joggende), die in Gruppen oder alleine unterwegs sind. Die Maskenpflicht gilt auch während des Aufenthalts an einem festen Platz, selbst wenn der Mindestabstand eingehalten wird, erörtert die Uni weiter.

Maskenpflicht an der Uni ab Donnerstag

Ab dem 5. November gilt die erweiterte Maskenpflicht. Sie gilt solange, wie laut Feststellung des RKI oder des LGL eine Zahl der Neuinfektionen von 35 pro 100.000 Einwohner in Bayreuth innerhalb von sieben Tagen überschritten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist.

Maßgeblich für die Uni Bayreuth ist die Bekanntgabe der Landkreise und kreisfreien Städte auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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