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Lockdown

Maskenpflicht in der Stadt Bayreuth verlängert: Das gilt in Bayreuth

Am 30. November 2020 sollte die Maskenpflicht in Bayreuth auslaufen. Das gilt nun ab 1. Dezember in der Stadt Bayreuth.

Seit November gilt in Bayreuth eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Diese wäre zum 30. November 2020 ausgelaufen. In der Stadt Bayreuth wurde die Maskenpflicht nun verlängert.

  • Maskenpflicht in Bayreuth seit 2. November
  • Maskenpflicht verlängert bis 20.12.2020 in Bayreuth

Update vom 1. Dezember 2020: Stadt Bayreuth verlängert Maskenpflicht

Nach der Verordnung der Stadt Bayreuth wäre die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit am 30. November 2020 ausgelaufen. Doch in der Stadt gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Das erklärt die Stadt Bayreuth auf Nachfrage des bt. Im gesamten Landkreis Bayreuth wurde die Maskenpflicht aufgehoben: Die Verordnung ist seit heute ausgelaufen.

“Seit dem heutigen Dienstag liegt der Stadt die nunmehr 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vor. Auch sie sieht unverändert eine Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Straßen und Plätzen vor, wie dies schon bisher der Fall war.”

Demnach bleibt die Maskenpflicht in weiten Teilen der Innenstadt bestehen, die auf Grundlage der 9. Infektionsschutzverordnung in einer neuen Allgemeinverfügung angeordnet wurde.

“Insofern ändert sich also für die Bürgerinnen und Bürger nichts. Die Maskenpflicht gilt weiterhin auf den von der Stadt ja bereits kommunizierten Straßen und Plätzen – zunächst bis zum 20. Dezember”, erläutert die Stadt Bayreuth auf Nachfrage.

Hier gilt die Maskenpflicht in Bayreuth in der Öffentlichkeit. Quelle: Stadt Bayreuth

Meldung vom 2. November 2020: Hier gilt weiterhin Maskenpflicht in der Stadt Bayreuth

Nach einer Anfrage des bt hat die Stadt Bayreuth erneut veröffentlicht, wo in der Öffentlichkeit eine Maskenpflicht gilt. “Die Stadt Bayreuth hat die Festlegung stark frequentierter öffentlicher Straßen und Plätze, in denen aufgrund der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht und ein Verbot für Alkoholkonsum gilt, neu bewertet und überarbeitet. Dies geschieht vor dem Hintergrund der seit 2. November bundesweit geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der damit verbundenen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung”, heißt es in einer Mitteilung.

Da mit dem Teil-Lockdown auch eine Schließung der Gastronomie verbunden ist, wurde der räumliche Geltungsbereich der Maskenpflicht und des Alkoholkonsumverbots neu ausgewertet und verringert. Er gilt ab sofort für folgende Straßen und Plätze:

  • Am Mühltürlein
  • Am Sendelbach
  • Annecyplatz
  • Badstraße
  • Bahnhofstraße
  • Bahnhofsvorplatz
  • Friedrichstraße
  • Fußgängerzone in der Maximilianstraße
  • Hohenzollernring
  • Kanalstraße
  • Kanzleistraße
  • Kirchplatz
  • La-Spezia-Platz
  • Ludwigstraße
  • Luitpoldplatz
  • Opernplatz
  • Opernstraße
  • Prager Platz
  • Richard-Wagner-Straße
  • Schlossberglein
  • Schulstraße
  • Sophienstraße
  • Sternplatz
  • Von-Römer-Straße
  • ZOH

Die Allgemeinverfügung der Stadt im Wortlaut und eine Übersicht der von der Maskenpflicht betroffenen Straßen und Plätze kann auf der Homepage der Stadt Bayreuth www.bayreuth.de eingesehen werden.

Maskenpflicht in Bayreuth gilt bis 30. November 2020

Auf Nachfrage des bt hat die Stadt Bayreuth folgendes erklärt: “Die mit den einzelnen Warnstufen der Bayerischen Corona-Ampel verbundenen Beschränkungen wurden durch die Vorgaben der 8. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung ersetzt.”

Allerdings besteht in Bayreuth weiterhin die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit: “Die Maskenpflicht gilt weiterhin, sie gilt jetzt unabhängig vom tatsächlichen Inzidenzwert vor Ort.”

Das Tragen eines Mund-und Nasenschutzes in der Öffentlichkeit in Bayreuth besteht “solange der jetzige Teil-Lockdown gilt – also erst einmal bis zum 30.11.2020”, teilt die Stadt Bayreuth mit. Es wird allerdings angefügt: “Die Bewertung der Effektivität der Maßnahmen durch Bund und Länder bleibt abzuwarten.”

Wenige Maskenverweigerer in Bayreuth

Die meisten Menschen tragen einen Mund- und Nasenschutz in den ausgewiesenen Orten der Stadt Bayreuth. Verweigerer gebe es nach Angaben der Stadt nur vereinzelt: “Die Erfahrungen sind bislang im Großen und Ganzen gut, abgesehen von einzelnen Uneinsichtigen. Bußgelder werden vereinzelt nach Feststellung durch die Polizei festgesetzt.”

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann