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Coronavirus

Maskenpflicht wegen Corona im Kreis Bayreuth geändert: Das gilt ab Freitag

Das Landratsamt Bayreuth hat die Allgemeinverfügung überarbeitet, in der die öffentlichen Plätze im Landkreis Bayreuth festgelegt sind, an denen die Maskenpflicht gilt. Das gilt nun ab Freitag (19. November 2020). 

In der letzten Oktoberwoche 2020 wurde bekannt, dass ein bundesweiter Teil-Lockdown aufgrund der steigenden Infektionszahlen verhängt wird. Das Landratsamt Bayreuth hat nun die Orte für eine Maskenpflicht neu bewertet.

Update vom 19. November 2020: Maskenpflicht im Kreis Bayreuth geändert

Ab Freitag, den 20. November 2020, ändert sich die Maskenpflicht im Kreis Bayreuth. Der Rundwanderweg am Fichtelsee fällt raus, teilt das Bayreuther Landratsamt mit.

In den vergangenen Wochen habe das Landratsamt Bayreuth die Allgemeinverfügung zur Festlegung der stark frequentierten öffentlichen Plätze nochmals evaluiert, um auch weiterhin die Verhältnismäßigkeit der Regelung wahren zu können.

Das Personenaufkommen in den betroffenen Bereichen wurde gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und Polizeidienststellen erneut in den Blick genommen und unter Berücksichtigung der fortschreitenden Jahreszeit sowie der Auswirkungen des sogenannten Teil-Lockdowns neu bewertet.

Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse konnte nun auch der Rundwanderweg am Fichtelsee von der Liste dieser Plätze genommen werden, so dass dort ab Freitag, 20.11.2020, keine Maskenpflicht und kein Alkoholkonsumverbot mehr greifen.

  • Als stark frequentierte öffentliche Plätze gelten im Landkreis Bayreuth laut Allgemeinverfügung des Landkreises Bayreuth nunmehr folgende Orte:
    In der Stadt Bad Berneck: Busbahnhof im Bereich der Bayreuther Straße und der Bahnhofstraße
  • In der Stadt Pegnitz: Innenstadtbereich
  • In der Stadt Pottenstein:Innenstadtbereich und Rundwanderweg Schöngrundsee bis Teufelshöhle mit Parkplatz Schöngrundsee

Der jeweils konkrete räumliche Umgriff der betroffenen Bereiche kann aus den Plänen in der Anlage zur Allgemeinverfügung entnommen werden. Die geänderte Allgemeinverfügung kann unter anderem auf der Webseite des Landkreises Bayreuth eingesehen werden.

In der letzten Oktoberwoche 2020 wurde bekannt, dass ein bundesweiter Teil-Lockdown aufgrund der steigenden Infektionszahlen verhängt wird. Das Landratsamt Bayreuth hat nun festgelegt, an welchen öffentlichen Plätzen im Landkreis Bayreuth die Maskenpflicht besteht.

Update vom 4. November 2020: Maskenpflicht im Landkreis Bayreuth verlängert

Die am vergangenen Freitag, 30.10.2020, durch das Landratsamt Bayreuth bekannt gemachte Allgemeinverfügung zur Neufestlegung der stark frequentierten öffentlichen Plätze musste aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderung geringfügig überarbeitet werden. Grund ist der Lockdown und die Änderung der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern.

Die zeitliche Geltungsdauer hat das Bayreuther Landratsamt an die neue Schutzverordnung angepasst, so dass die Allgemeinverfügung nun bis 30.11.2020 befristet ist.

Inhaltlich haben sich keine anderweitigen Änderungen ergeben; insbesondere wurden am räumlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung diesmal keine Änderungen vorgenommen.

Das Alkoholverbot gilt nun gemäß § 24 Abs. 4 der 8. BayIfSMV auf den festgelegten Plätzen unabhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Erstmeldung vom 3. November 2020:>Landratsamt Bayreuth ändert Allgemeinverfügung

Im Verlauf der vergangenen Woche hat das Landratsamt Bayreuth die Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2020 überarbeitet. In dieser ist festgelegt, welche öffentliche Plätze im Landkreis Bayreuth als stark frequentiert zählen. Hierfür sei das Personenaufkommen vor Ort ausgewertet worden, teilt das Landratsamt Bayreuth mit. Die entsprechenden Änderungen seien unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorgenommen worden.

Diese Gemeinden fallen aus der Allgemeinverfügung

Der räumliche Geltungsbereich wurde teilweise ausgeweitet und teilweise verringert. Die ehemals genannten öffentlichen Plätze in den Gemeinden Aufseß, Speichersdorf und Weidenberg sind sogar gänzlich entfallen, berichtet das Landratsamt.

Hier gilt im Kreis Bayreuth die Maskenpflicht

An stark frequentierten Orten gilt aufgrund des Coronavirus eine Maskenpflicht. Laut der Allgemeinverfügung des Landkreises Bayreuth gelten folgende Orte im Kreis Bayreuth als stark frequentiert: In der Stadt Bad Berneck:
Busbahnhof im Bereich der Bayreuther Straße und der Bahnhofstraße In der Gemeinde Fichtelberg:
Rundwanderweg Fichtelsee (einschließlich Teile der Wege Am Fichtelsee, Kaiserberg, Mühlberg und Fichtelseestraße) In der Stadt Pegnitz:
Innenstadtbereich In der Stadt Pottenstein:

  • Innenstadtbereich
  • Rundwanderweg Schöngrundsee bis Teufelshöhle mit Parkplatz Schöngrundsee

Die Allgemeinverfügung mit einer Übersicht über die konkrete Größe der betroffenen Bereiche kann auf der Webseite des Landkreises Bayreuth eingesehen werden.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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