Ein Blick über Bayreuth von der Dachterasse des Bayreuther Rathaus.

Mietspiegel soll Position von Mietern in Bayreuth stärken

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Stadtrat Heinz Hofmann von der Bayreuther Gemeinschaft hat beantragt, dass Bayreuth bald einen qualifizierten Mietspiegel erstellen soll. Dieser dient bei der Bewertung des Mietpreises als Grundlage für alle Bürger. Hofmann stützt sich dabei auf das Gesetz.

Hintergrund ist die neue Mieterschutz-Verordnung, die von der Bayerischen Staatsregierung verabschiedet wurde und am 7. August 2019 in Kraft getreten ist. Sie ist für 162 bayerische Kommunen bindend. Neben Bayreuth, sind in Oberfranken auch Forchheim und Bamberg betroffen, so Hofmann.

Was die Mietpreis-Bremse besagt

Der Stadtrat spielt hier auf die sogenannte Mietpreis-Bremse an. Denn dabei gilt nach §556d des BGB: Werden Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wieder vermietet, darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wie hoch die Vergleichsmiete ist, kann der Mieter dann dem qualifizierten Mietspiegel entnehmen.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nötig, damit sich die Bürger rechtskonform verhalten können.

(Heinz Hofmann, Bayreuther Gemeinschaft)

Alternativ: Preise von vergleichbaren Wohnungen

Ein Mietspiegel dient dazu, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermieter gering zu halten und ein Verhältnis auf Augenhöhe herzustellen, so Oberverwaltungsrätin Manuela Brozat. Allerdings gebe es Alternativen: Die Mieter könnten sich bei Verhandlungen ebenso auf die Preise von drei vergleichbaren Wohnungen stützen oder ein Gutachten von einem Sachverständigen hinzuziehen.

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Keine Verzögerung erlauben

Hofmann sieht die Notwendigkeit eines qualifizierten Mietspiegels allerdings als akut an. “Es geht nicht darum, ob ein qualifizierter Mietspiegel erstellt wird und von wem. Sondern darum, wann konkret damit begonnen wird”, betont er.

Wir können uns keine Verzögerungen erlauben, denn wir sind bereits heute schon in Verzug. Wir müssen den qualifizierten Mietspiegel unverzüglich erstellen.

(Heinz Hofmann, Bayreuther Gemeinschaft)

In der Bayreuther Mietenübersicht 2018 lag der Mietpreis für eine zentrumsnahe Wohnung mit bis zu 50 Quadratmetern Fläche, ohne Nebenkosten, zum Beispiel bei 9,22 Euro pro Quadratmeter. Der Mietpreis für eine ebenso große Wohnung am Stadtrand lag bei 8,36 Euro pro Quadratmeter.

Im Rahmen des Sozialausschusses wurde am Montag eine Fortschreibung der Mietwert-Erhebung vorgeschlagen. Die Kosten dafür, sollen erst im Haushaltsjahr 2021 kassenwirksam werden.