Mordfall Innstraße: Urteil aufgehoben

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Firat T. und Anton S. haben am 12. April 2017 den Rentner Friedrich K. in seinem Haus in der Bayreuther Innstraße überfallen. Am Ende war Friedrich K. tot und Firat T. wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Bayreuth aufgehoben.

Die Tat

Firat T. wurde zur Last gelegt, den Rentner Friedrich K. am 12. April 2017 in der Bayreuther Innstraße getötet zu haben. Dabei stellte das Gericht 2018 fest, dass Firat T. den 88-Jährigen eine Treppe herunter prügelte.

Urteil aufgehoben

Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass nicht bewiesen sei, dass die Schläge des Angeklagten den Tod des Rentners herbeigeführt haben.

Die Strafkammer konnte seiner Zeit belegen, dass der Angeklagte Firat T. dem Rentner Schläge gegen den Kopf zugefügt habe. Zugleich wurde bewiesen, dass der Geschädigte eine Treppe hinuntergestürzt sei und dabei tödliche Verletzungen erlitten habe. Der Bundesgerichtshof schlussfolgert jedoch, dass so nicht bewiesen wurde, dass die Schläge an oder auf der Treppe erfolgt seien. Das Beweismaterial würde Raum für die Möglichkeit anderer Geschehensabläufe lassen.

Innstraße. Foto: Susanne Jagodzik.

Rechtsfehler

Auf diesem Rechtsfehler beruhe auch das Urteil. Ohne die Feststellung, dass der Geschädigte auf Grund der Schläge des Angeklagten Firat T. die Treppe hinuntergestürzt sei, gibt es keine Grundlage für die Annahme, dass der Angeklagte den Tod des Geschädigten verursacht habe.

Aus diesem Grund sei auch der Tötungsvorsatz des Angeklagten Firat T. durch die Strafkammer nicht tragfähig festgestellt worden. Mangels sonstiger Beweismittel  konnte dieser Vorsatz nur aus dem äußeren Tatgeschehen habe hergeleitet werden können.

Der Beginn der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Der Mittäter

Der neben Firat T. angeklagte Anton S. wurde wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit unterlassener Hilfeleistung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Das Urteil gegen den Mittäter Anton S. ist inzwischen rechtskräftig.