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Homeoffice

Bayreuther Bundestagsabgeordnete fordert: Homeoffice soll steuerlich absetzbar sein

Homeoffice ist nur unter strengen Bedingungen von der Steuer absetzbar. Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Silke Launert will das ändern und fordert zudem noch eine Homeoffice-Pauschale.

Seit Corona trifft Homeoffice viele überraschend und monatelang! Gerade Familien stehen unter großer zusätzlicher Belastung wegen zeitgleicher Arbeit und Kinderbetreuung. Deswegen fordert die Bayreuther Bundestagsabgeordnete Silke Launert die steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice.

Homeoffice von der Steuer absetzen

Denn derzeit ist es schwer, Homeoffice von der Steuer abzusetzen. Denn nur wenige Steuerpflichtige erfüllen die Kriterien für die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes zuhause. „Die Corona-Krise hat die klassische Büroarbeit verändert. Viele Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitern Homeoffice”, erklärt Bundestagsabgeordnete Silke Launert. “Nicht jeder kann ein separates Arbeitszimmer nutzen. Vor allem diejenigen, die beengte Wohnverhältnisse bzw. kein Arbeitszimmer haben und den Küchentisch oder Esstisch nutzen müssen, haben jedoch erheblich mehr Aufwand. Diese Doppelbelastung in den eigenen vier Wänden sollte für alle anerkannt werden.”

Steuerrecht in Deutschland soll sich ändern

Deswegen möchte Launert, dass sich das Steuerrecht dahingehend ändert. Die Bundestagsabgeordnete fordert außerdem gleich noch eine Homeoffice-Pauschale. “Es wird daher Zeit auch im Steuerrecht auf die neuen Arbeitsformen einzugehen! Eine Homeoffice-Pauschale von 600 Euro halte ich für sinnvoll und zwar losgelöst von den strengen aktuellen Regelungen. Ich bin fest davon überzeugt, dass verstärktes Homeoffice unser Arbeitsleben auch in der Zukunft prägen wird. Daher braucht es auch bürokratiearme und praktikable Lösungen im Steuerrecht”, sagt Launert.

Homeoffice im Arbeitszimmer

Das Homeoffice ist für Arbeitnehmer nur unter strengen Voraussetzungen absetzbar. Bislang sind steuerliche Erleichterungen nur möglich, wenn man zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer hat. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer wird hingegen von den Finanzämtern nicht anerkannt. Auch wer theoretisch die Möglichkeit hat im Unternehmen vor Ort zu arbeiten, erfüllt die strengen steuerrechtlichen Anforderungen für die steuerrechtliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers nicht. 

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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