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Oberfranken: Kaminkehrer müssen Feststoff-Öfen prüfen – Frist für Kachelöfen läuft ab

Wer einen Kachelofen hat, hat ein Problem: Er muss Geld in die Hand nehmen. Der Grund ist das Auslaufen der Bundesimmissionsschutzverordnung Stufe II. Das bt hat mit Oberfrankens Bezirksschornsteinfeger Richard Herbst gesprochen. 

Das Jahr 2020 ist ein besonderes und nein, es geht ausnahmsweise mal nicht um die Corona-Pandemie. Zu wem jetzt der Kaminkehrer kommt, muss möglicherweise tief in die Kasse greifen. Wer und warum? Das bt hat mit mit Oberfrankens Bezirksschornsteinfeger Richard Herbst gesprochen.

Auch in Oberfranken: Feststoff-Feuerstätten bis Baujahr 1995 im Visier der Kaminkehrer

“Früher gab es Regeln mit ein paar Ausnahmen”, sagt Bezirksschornsteinfeger Richard Herbst. “Jetzt ist es andersrum.” Wer sich selbst durch die aktuell gültige Bundesimmissionsschutzverordnung Stufe II kämpfen will, werde schnell aufgeben und seinen Kaminkehrer anrufen. “Dafür sind wir da.”

Zweimal in sieben Jahren kommt er: der Kaminkehrer. Seine Aufgabe: die Feuerschau. Er prüft beispielsweise die Abgas- und Feinstaubwerte der Ölheizung aber auch die der sogenannten Einzelraum-Feuerstätten. Dazu zählen die Kachelöfen.

Der Kaminkehrer nennt sie Feststoff-Feuerstätten. 2020 heißt es für die Kachelöfen mit Baujahr 1995 und älter, dass die Eigentümer etwas tun müssen. “Anders als teilweise berichtet, gibt es keine generelle Austauschpflicht”, erklärt Richard Herbst.

Die Auswirkungen der Bundesimmissionsschutzverordnung Stufe II im Einzelnen:

  • Ab 2021 dürfen nur noch Öfen betrieben werden, welche diese Verordnung erfüllen.
  • Öfen die Baujahr 1995 und älter sind, müssen die sogenannte Feuerschau durch den Kaminkehrer bestehen.
  • Wer seinen Feststoff-Ofen nicht austauschen will, muss einen Feinstaub-Filter in das Rauchrohr einbauen und den Ofen dann vom Kaminkehrer beschauen lassen.
  • Wer in seinem Haus ausschließlich Feststoff-Öfen betreibt, muss sie nicht austauschen.
  • Kochherde, die mit Holz betrieben werden, müssen nicht ausgetauscht werden. Einen alten Kochherd (Baujahr 1995 und älter) gegen einen anderen mit diesem Baujahr auszutauschen, ist nicht erlaubt.

“Niemand mit Feststoff-Ofen muss im Winter frieren”

Bezirksschornsteinfeger Herbst rechnet damit, dass rund ein Drittel der mit Holz betriebenen Öfen im Bezirk Baujahr 1995 sind und älter. Dementsprechend groß sei die Nachfrage von den Eigentümern bei den Kaminkehrern, was jetzt zu tun ist.

Wer einen Ofen hat, der die Stufe II des Bundesimmissionsschutzverordnung nicht erfüllt, bekommt von seinem Kaminkehrer ein Mangelschreiben. Darin steht ein Termin, bis wann dieser Mangel behoben sein muss.

“Niemand mit Feststoff-Ofen muss im Winter frieren”, sagt Herbst. Der Termin werde in den nächsten Sommer gelegt. Wer bis dahin und auf Nachfrage nicht reagiert hat, muss damit rechnen, Post vom Landratsamt zu bekommen. “Wir Schornsteinfeger schalten keinen Ofen ab.”

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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