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Verkehr

Neue Bußgelder in Deutschland: So teuer wird es bald für Raser und Falschparker

Der Bußgeldkatalog im Straßenverkehr in Deutschland wird bald erneuert. Zu schnelles Fahren und Falschparken wird deutlich teurer. Am 8. Oktober beschloss der Bundesrat die neuen Regelungen.

Raser und Falschparker müssen sich wohl bald auf deutlich teurere Strafen gefasst machen. Heute, am 8. Oktober 2021, wurden die Änderungen im Bundesrat beschlossen.

Neue Bußgelder ab Ende Oktober

Mit den neuen Bußgeldregelungen wolle man insbesondere Radfahrer und Fußgänger besser schützen. Ursprünglich hätte der neue Bußgeldkatalog schon ab April gelten sollen.

Laut Verordnung werde der neue Bußgeldkatalog drei Wochen nach der Verkündung gültig sein, also ab Ende Oktober. Die Mehrheit der neuen Regeln zielt auf Falschparker ab.

Das sind die neuen Regeln für Falschparker

Die neuen Bußgeldbeträge für Falschparker gestalten sich deutlich teurer als bisher. Diese neuen Bußgelder sollen bald vom Bundesrat abgestimmt werden:

  • Autofahrer, die ihr Auto im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog mit einem Bußgeld von 55 Euro belangt. Bislang waren es nur 15 Euro.
  • Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird mit 55 Euro statt 35 Euro bestraft.
  • Wer eine gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Eine neue Regel: Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Autos und Carsharing-Fahrzeuge parkt, für den folgt ein Verwarnungsgeld von 55 Euro.

Bei keiner Rettungsgasse gilt Fahrverbot

Neben den neuen Regeln für Falschparker gibt es noch andere höhere Bußgelder oder Regelungen zu beachten:

  • Wer innerorts zwischen 16 und 20 Stundenkilometer zu schnell geblitzt wird, zahlt nun 70 Euro statt wie bisher 35 Euro. Hierbei gilt: Je schneller, desto teurer. Wer beispielsweise bei erlaubten 50 km/h mit über 90 km/h geblitzt wird, zahlt 400 statt 200 Euro.
  • Heftig wird es für Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, oder diese für sich selbst nutzen. Hier hagelt es ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einen Monat Fahrverbot.
  • Für Lkw-Fahrer gibt es die neu eingeführte Pflicht, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Wer sich nicht dran hält, erhält ein Bußgeld von 70 Euro.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen wird mit bis zu 100 Euro Bußgeld bestraft. Vorher waren es nur bis zu 25 Euro.

Geldbuße für Auto-Poser

Außerdem im Bußgeldkatalog erhöht wird das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren. Hier gilt in der neuen Verordnung ein Bußgeld von bis zu 100 Euro statt wie bisher 20 Euro.