Zuletzt aktualisiert am

Coronavirus

Neue Corona-Lockerungen in Bayern: Volksfeste wieder erlaubt – das sind die Regeln in Clubs und Diskos

Das Bayerische Kabinett hat am 30. September 2021 weitere Corona-Lockerungen für Bayern verkündet. Das gilt schon ab 1. Oktober.

Nach rund eineinhalb Jahren coronabedingter Zwangspause dürfen ab Freitag (1. Oktober 2021) Clubs und Diskotheken in Bayern wieder öffnen. Das hat die bayerische Regierung heute (30. September 2021) beschlossen.

Außerdem dürfen Volksfeste wieder stattfinden. Auch zu Weihnachtsmärkten hat sich die Regierung geäußert.

Clubs und Diskos in Bayern: Diese Regeln gelten

Wie vom Ministerrat bereits am 31. August beschlossen, werden ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei hat die Regierung ein 3G plus beschlossen. “Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann”, heißt es in der Erklärung des Kabinettsbeschlusses.

Diese Regel gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. “Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt.”

Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordellbetriebe wieder öffnen, teilt die Regierung mit.

Volksfeste in Bayern wieder erlaubt

Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen wieder stattfinden, hat das bayerische Kabinett beschlossen.

Die Staatsregierung bekräftigt, dass in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind. “Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen.”

Keine Maskenpflicht mehr in der Schule

Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab Montag (4. Oktober 2021) die Maskenpflicht im Unterricht, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung. Das gilt künftig auch, wenn der Mindestabstand am Platz in der Schule nicht eingehalten werden kann, heißt es im Beschluss des Bayerischen Kabinetts.