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Corona-Regeln

Neue Corona-Regeln in Bayern ab Montag: Das gilt es zu beachten

In Bayern gelten ab kommenden Montag (23.8.2021) wieder neue Corona-Regeln. Der Inzidenzwert von 35 wird dann besonders wichtig.

Ab kommendem Montag (23. August) gelten in Bayern wieder neue Corona-Regeln. Das hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag mitgeteilt.

Mit diesen Regeln wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt. Das bt erklärt, was sich bei den neuen Corona-Regeln in Bayern ändert.

Neue Corona-Regeln in Bayern ab Montag: Das muss beachtet werden

Die rechtliche Grundlage ist eine Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wie das Gesundheitsministerium mitteilt. Das RKI stellte unlängst eine düstere Prognose und teilte mit: “Die vierte Welle hat begonnen.”

Minister Holetschek betonte: „Klar ist: Die Pandemie ist nicht vorüber. Die beginnende vierte Welle zeichnet sich unverkennbar ab. Wir müssen daher weiterhin vorsichtig und umsichtig sein. Klar ist auch: Im Innenbereich ist das Infektionsgeschehen deutlich größer. Wir brauchen daher vor allem mit Blick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate und die wieder steigende 7-Tage-Inzidenz passende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.“ In Bayreuth ist die Inzidenz am Samstag erneut gestiegen.

Holetschek fügte hinzu: „Wir senken den Schwellenwert für Testungen daher weitestgehend von einer 7-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 ab. Die Testungen sind vor allem bei der noch zu niedrigen Impfquote ein wichtiges Instrument, um infizierte Personen schnellstmöglich identifizieren und isolieren zu können.“

Inzidenz von 35 und 3G-Regel: Das ist in Bayern ab Montag neu

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz ab Montag den Wert 35, dann gilt in Innenräumen die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder getestet. Vor allem Tests werden wichtige Voraussetzungen für

  • die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen)
  • den Zugang zur Innengastronomie
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
  • Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
  • Sportausübungen in geschlossenen Räumen und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden

Neue Corona-Regeln: das gilt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen ab einer 7-Tage-Inzidenzvon 35 oder mehr nun einen Testnachweis vorlegen. Der Minister ergänzte: „Um die besonders gefährdeten Gruppen zu schützen, bleibt es für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen aber bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.“ Am Klinikum Bayreuth sowie an der Klinik Hohen Warte gelten diese Regeln auch. Das wurde am Donnerstag bekanntgegeben.

Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.

Geimpfte und Genesene in Bayern von Testpflicht ausgenommen

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind entsprechend der  Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen.