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Corona-Regeln

Neue Corona-Regeln in Bayern: Das ändert sich bei Quarantäne und Kontaktverfolgung

In Bayern gibt es wieder neue Corona-Regeln. Gesundheitsminister Holetschek hat sie am Freitag (17.09.2021) vorgestellt.

In Bayern gibt es wieder Änderungen bei den Corona-Regeln. Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat sie am Freitag (17. September) vorgestellt.

Quarantäne und Kontaktbeschränkungen sind konkret von den Änderungen betroffen.

Neue Corona-Regeln in Bayern: Das ändert sich bei Quarantäne und Kontaktnachverfolgung

Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat Neuerungen bei den Corona-Regeln in Bayern vorgestellt. Dabei geht es um Quarantänezeiten und die Nachverfolgung von Kontakten.

Die Quarantänezeiten werden demnach verkürzt. Kontaktpersonen von Covid-Infizierten müssen demnach in Isolation. Sie können sich allerdings zu zwei Zeitpunkten freitesten: nach fünf Tagen mit einem PCR-Test, nach sieben Tagen mit einem Antigen-Schnelltest. Für vollständig Geimpfte und Genesene gilt diese Regel nicht. “Damit vereinfachen wir die allgemeinen Quarantäneregeln ähnlich wie zuvor im Schul- und Kitabereich”, sagte Holetschek.

Kontaktnachverfolgung in Bayern: Das ist neu

Die Kontaktnachverfolgung in Bayern wird jetzt priorisiert. Situationen mit einem hohen Übertragungsrisiko, beispielsweise aufgrund vieler Personen bei Feiern und Zusammenkünften, werden zuerst abgearbeitet. Danach werden jene Fälle bearbeitet, bei denen ein erhöhtes Übertragungsrisiko bzw. die Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs gegeben ist. Zu dieser Gruppe von Fällen zählen ältere Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Erst dann werden im Fall einer Corona-Infektion alle anderen Kontakte nachverfolgt.

Quarantäne und Kontaktnachverfolgung in Bayern: Änderungen gelten bereits

Mit den Änderungen bei Quarantäne und Kontakten berücksichtigt der Freistaat die Rahmenbedingungen. Dazu zählt auch, dass mittlerweile knapp zwei Drittel aller Bürger in Bayern geimpft sind.

Eine Änderung der Allgemeinverfügung Isolation ist bereits am Donnerstag (16. September) in Kraft getreten. Bayern folgt damit den neuesten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Nachverfolgung von Kontakten.