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Coronavirus

Neue Lockdown-Regeln verkündet: Regierung schränkt Bewegungsradius ein – auf 15 Kilometer

Lockdown verlängert: In Corona-Hotspots dürfen sich Bürger in Deutschland bis auf Weiteres nur noch in einem Bewegungsradius von 15 Kilometer um ihrem Wohnort bewegen. 

Am Dienstag (5.1.2021) wurde der Lockdown in Deutschland verlängert: vorerst bis Ende Januar. Das verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Besprechungen mit den Ministerpräsidenten. Dabei wurden die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft und knallharte Lockdown-Regeln beschlossen. Die Verschärfungen gelten ab dem 11. Januar 2021.

Lockdown verlängert: Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots drastisch eingeschränkt

In Städten und Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen wird die Bewegungsfreiheit der Menschen in Zukunft drastisch eingeschränkt. Das bedeutet: Wenn die 7-Tage-Inzidenz einer Region den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreitet, sollen die Bundesländer lokal Maßnahmen ergreifen. Bürger dürfen sich dann nur noch im Umkreis von 15 Kilometer um ihren Wohnort herum bewegen.

Dabei zählt als tatsächlicher Wohnort nicht die genaue Adresse, sondern der Ort an sich, verkündete Merkel am Dienstag auf Nachfrage eines Journalisten. Jemand, der in der Stadt Bayreuth wohnt, darf sich also im Umkreis von 15 Kilometer rund um Bayreuth aufhalten. Eine Person aus Goldkronach hingegen im Umkreis von 15 Kilometern um Goldkronach.

Ausnahmen: Aus triftigen Gründen dürfen Bürger den 15-Kilometer-Bewegungsradius verlassen

Ausnahmen gibt es dabei natürlich: Wer einen triftigen Grund vorweisen kann, wie die Fahrt zur Arbeit, darf auch weiter wegfahren. Touristische Ausflüge sind beispielsweise keine solchen Gründe. Vergangenes Wochenende ist es in Deutschland nach Schneefall in vielen Regionen zu Massenaufläufen in deutschen Urlaubsregionen wie dem Fichtelgebirge gekommen. 

Am Mittwoch (6. Januar 2021) hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ab 12 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz zu den neuen Maßnahmen geäußert. In Bayern ist es auch nach dem 11. Januar weiter möglich, zum Einkaufen den 15-Kilometer-Radius zu verlassen. Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit gilt somit primär für touristische Ausflüge.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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