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Coronavirus

Strengere Regeln für Reiserückkehrer in Deutschland ab dem 1. August

Die Bundesregierung hat sich neue Einreise-Regeln ab dem 1. August festgelegt. Die Regeln werden ab dem kommenden Monat strenger sein.

Um der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie in den kommenden Wochen entgegenzuwirken, herrschen ab dem 1. August strengere Einreise-Regeln – auch in Deutschland, berichtet Merkur.de.

Wegen zwei positiver Corona-Tests musste eine Schulklasse in Pegnitz am letzten Schultag in Quarantäne.

Nachweis für geringeres Übertragungsrisiko

Zunächst ist bei Rückkehrern ab 12 Jahren bei stichprobenartigen Kontrollen der Nachweis eines geringeren Übertragungsrisikos notwendig – also eine vollständige Impfung, ein negativer Corona-Test, oder eine Genesung. Bislang galt dies nur für Flugreisende, jetzt auch für die, die mit dem Auto, Zug oder Schiff unterwegs sind.

Bei Aufenthalten in Virusvariantengebieten reicht auch ein Impfpass oder ein Genesungsnachweis nicht mehr aus. Hier muss zusätzlich ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden.

Tests im Ausland müssen selbst gezahlt werden

PCR-Tests behalten ihre Gültigkeit für 72 Stunden, Schnelltests für 48 Stunden. Allerdings nur bei Ländern, die nicht als Virusvariantengebiet gelten. Dort verkürzt sich die Gültigkeit auf 24 Stunden.

Je nach Land sind die Tests unterschiedlich teuer. Schnelltests kosten üblicherweise 20 bis 50 Euro, in der Schweiz allerdings 60 bis 80 Euro. In den Niederlanden und Österreich sind sie jedoch gratis. PCR-Tests kosten zwischen 50 und 100 Euro, in der Schweiz zwischen 150 und 340 Euro. Bei den genannten Preisen bezieht sich Merkur.de auf Recherchen des ADAC.

Neue Kategorisierung in Risikogebiete

Zukünftig werden alle Länder nur noch in zwei Kategorien eingeordnet: Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete (also Länder mit besonders hohen Fallzahlen). Bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet muss man zehn Tage in Quarantäne, die jedoch ab dem fünften Tag mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden kann. Ist man geimpft oder genesen, ist die Quarantäne nicht notwendig.

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet ist eine Quarantäne von 14 Tagen erforderlich, die auch nicht verkürzt werden kann.

Rückkehr ist anmeldepflichtig

Kehrt man aus einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet zurück, muss man dies beim amtlichen digitalen Einreiseportal vorher anmelden und entsprechende Dokumente wie Impfnachweise, Testergebnisse oder Genesenennachweise hochladen.

Wird gegen diese Regel verstoßen, drohen den Betroffenen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Darunter fällt auch die Anweisung, sich bei der Rückkehr aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet in Quarantäne zu begeben.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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