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Coronavirus

Notbremse in Bayreuth: Härtere Corona-Regeln kommen in der Stadt – ab wann die Maßnahmen gelten

In der Stadt Bayreuth tritt die verschärfte Notbremse in Kraft. Ab Montag gelten in Bayreuth folgende Corona-Regeln, weil die Inzidenz konstant über 200 liegt.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat für die Stadt Bayreuth am heutigen Freitag, 16. April, einen 7-Tage-Inzidenzwert von 216,6 veröffentlicht. Die Stadt hat damit an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Grenzwert von 200 überschritten.

Aufgrund der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung gelten daher ab Montag, 19. April, 0.00 Uhr, folgende Einschränkungen. Das teilt die Stadt Bayreuth mit. Hier gibt es eine Übersicht über die Corona-Fallzahlen in Bayreuth.

Neue Corona-Regeln in Bayreuth – das gilt ab Montag

Wegen der hohen Inzidenz-Werte gelten ab Montag nach Informationen der Stadtverwaltung in Bayreuth Stadt folgende Regeln:

Einkaufen: Für die Geschäfte des Einzelhandels mit Ausnahme des täglichen Bedarfs der Grundversorgung entfällt das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) und Vorlage eines negativen POC-Schnelltests. Hingegen bleibt weiterhin das Abholen vorbestellter Waren („Click & Collect“) möglich. Dies gilt auch für Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen sowie Schreibwarengeschäfte.

Ausgangssperre: Es gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.

Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen werden weiterhin auf Treffen mit nur einer weiteren Person über 14 Jahren außerhalb des eigenen Hausstands beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Kultureinrichtungen: Die Museen bleiben geschlossen, auch das Stadtarchiv schließt bis auf Weiteres seine Pforten. Die Stadtbibliothek kehrt ab nächster Woche zum „Click & Collect“-Verfahren zurück. Ein entsprechendes Bestellformular für Medien wird dann auf der Homepage der Stadtbibliothek (www.stadtbibliothek.bayreuth.de) hinterlegt sein.

Sport: Erlaubt ist nur kontaktfreier Individualsport unter Beachtung der Regelungen zur Kontaktbeschränkung. Dies gilt auch für Außensportanlagen. Die Spiel- und Bolzplätze sowie die Skateanlagen können unter Beachtung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen genutzt werden.

Schulen: Bayreuths Schulen aller Art bleiben im Distanzunterricht. Für Abschlussklassen gelten gesonderte Regeln. Diese wurden hier bereits gestern veröffentlicht.

Kitas: Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bayreuth bleiben in der Notbetreuung.

Maskenpflicht: Weiterhin gilt in den von der Stadt ausgewiesenen Zonen eine Maskenpflicht und ein Verbot für den Konsum von Alkohol.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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