Zuletzt aktualisiert am

Corona

Bundes-Notbremse gilt ab morgen: Das gilt dann bei einer Inzidenz von 100

Die Bundes-Notbremse in Deutschland ist beschlossen. Ab Samstag gelten dann bundesweit härtere Corona-Regeln, wenn die Inzidenz von 100 überschritten ist.

  • Bundes-Notbremse beschlossen
  • scharfe Notbremse für Inzidenz ab 100
  • Notbremse gilt ab Samstag

Am Donnerstag (22. April 2021) hat der Bundesrat das Notbremsen-Gesetz beschlossen. Auch Bundespräsident Steinmeier hat unterzeichnet. Damit gilt die Bundes-Notbremse ab diesem Samstag (24. April 2021).

Aktuell gilt die Ausgangssperre in Bayern in diesen Regionen. 

Update vom 21. April 2021: Bundes-Notbremse gilt ab Samstag

Die Bundes-Notbremse gilt deutschlandweit ab Samstag. Ab einer Inzidenz von 100 greifen dann folgende Regeln.

Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Kontaktbeschränkung nicht. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.

Ausgangsbeschränkungen: Die Ausgangsbeschränkungen sollen ab 22 Uhr gelten. Bis 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen sind die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“ wie etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen. Allerdings sind das Untergrenzen der Regel: Bundesländer können die Regeln strenger regeln – wie aktuell in Bayern.

Freizeit: Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Solarien, Fitnessstudios, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.

Einkaufen: Geschäfte dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).

Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen.

Für die zulässige Kundenanzahl gelten Grenzen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche. In geschlossenen Räumen müssen Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau oder eine medizinische Maske tragen.

Kultur: Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.

Sport: Nur kontaktloser Individualsport bleibt mit maximal zwei Personen erlaubt. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.

Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.
strong>Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege“. Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur oder der Fußpflege will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.

Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.

Diese Regeln sollen so lange in Kraft bleiben, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet – bislang waren es drei aufeinanderfolgende Tage.

Update vom 21. April 2021: Bundes-Notbremse auch im Bundesrat beschlossen

Am heutigen Donnerstag (22. April 2021) hat auch der Bundesrat dem bundesweiten Notbremsengesetz zugestimmt. In der Kammer der Länder wurde kein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Damit fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, Frank-Walter Steinmeier.

Das Gesetz gilt dann bis zum 30. Juni 2021.

Update vom 21. April 2021 um 18:29 Uhr: Bundestag beschießt Bundes-Notbremse

Der Bundestag hat die Bundes-Notbremse beschlossen. 342 Abgeordnete stimmten dafür, 250 dagegen. 64 Parlamentarier enthielten sich.

Das wurde beschlossen:

Ausgangsbeschränkungen: Von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens darf man die eigene Wohnung oder das Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gelten für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Neu dabei ist: Joggen und Spaziergänge alleine sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben.
Private Kontakte: Ein Haushalt darf sich höchstens mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis zu 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht.
Einkaufen: Für das Einkaufen (ausgenommen bspw.: Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels) soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt sein.
Schulen: Neuer Grenzwert für Schulen ist 165: wird dieser Wert überschritten, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Dort, wo Präsenzunterricht stattfindet, müssen Schüler und Lehrer alle zwei Tage getestet werden. Es sind allerdings Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.
Freizeit und Kultur: Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle bleiben ebenso geschlossen wie Theater, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikklubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten.
Weitere Regeln: Auf Beerdigungen und Trauerfeiern dürfen maximal 30 Personen teilnehmen. Friseure und Fußpfleger dürfen auch über 100er-Inzidenzen arbeiten. Im ÖPNV ist das Tragen einer FFP2-Maske bundesweit Pflicht.

Laufzeit: Das Gesetz gilt bis zum 30. Juni 2021.

Update vom 21. April 2021: Bundestag berät über Bundes-Notbremse

Im Kampf gegen steigende Infektionszahlen sollen verbindliche Regeln für schärfere Maßnahmen in ganz Deutschland kommen. Der Bundestag will dazu ab 11 Uhr die Bundes-Notbremse beschließen.

Update vom 19. April 2021 um 12:20 Uhr: Einigung über Ausgangssperre

In dieser Woche könnte die Bundesnotbremse in Deutschland kommen. Die Bundestagsfraktion CDU/CSU und SPD verhandeln am Montag in Videokonferenzen über Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Dabei gehe es vor allem um die sogenannte Bundesnotbremse, berichtet die Welt.

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, habe es eine Einigung bei der umstrittenen Ausgangssperre gegeben. Die neuen Corona-Regeln sollen weniger streng als zunächst geplant ausfallen. Insbesondere bei der umstrittenen Ausgangssperre. Nach Informationen mehrerer Medien soll die Ausgangssperre nur noch von 22 Uhr bis 5 Uhr gelten. Zunächst war eine Ausgangssperre bereits ab 21 Uhr geplant.

An diesem Mittwoch (21.4.2021) wird über die überarbeitete Corona-Notbremse beraten.

Update vom 18. April 2021: Wird Notbremse verschärft? Kritik an Ausgangssperren

Obwohl die bundesweite Notbremse noch gar nicht vom Bundesrat und Bundestag beschlossen würde, konnte sie bereits vor Einführung verschärft werden. Die Welt am Sonntag berichtet, dass die Regelung bei Schulen noch strenger gefasst werden könnte.

Dem bisherigen Entwurf zufolge sollten Schulen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern schließen. Aus Koalitionskreisen heißt es nun, dass CSU und CDU fordern würden, dass Schulen bereits bei niedrigeren Werten komplett schließen sollten, weil die aktuelle Regel viel zu spät greife. Dem Bericht zufolge soll es noch am Sonntag eine Einigung der Großen Koalition zu diesem Thema geben.

Der Deutsche Landkreistag fordert eine grundlegende Überarbeitung der bundesweiten Notbremse. “Der Gesetzentwurf muss an vielen Stellen korrigiert werden”, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager (CDU) gegenüber der Berliner Morgenpost. Demnach seien die “holzschnittartigen Ausgangssperren” ein “unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen”. Der Staat dürfe seinen Bürgern nicht “derart einschneidende und zugleich in ihrer Wirksamkeit sehr begrenzte Maßnahmen aufbürden”.

Sager kritisierte zudem das Verbot von Öffnungsmodellen in Regionen, wenn die Inzidenz über 100 liegt. Diese Regelung solle “begradigt werden”, damit man wichtige Erkenntnisse sammeln könne. Es sei wichtig “behutsame und verantwortbare Schritte aus dem Lockdown zu erproben”.

Außerdem lehnte der Landkreistagspräsident dagegen, die Corona-Maßnahmen einzig an der Inzidenz festzumachen. Die Maßnahmen müssten flexibler sein. Die Belegung der Intensivbetten, die Reproduktionszahl und der Fortschritt der jeweiligen Region beim Impfen müssten in die Betrachtung mit einbezogen werden, forderte Sager. Die FDP droht Berichten zufolge sogar mit einer Verfassungsklage gegen die Ausgangsbeschränkungen.

Update vom 14. April 2021 um 13:45 Uhr: Entscheidung zu Notbremsen-Gesetz erst nächste Woche

Erst am kommenden Mittwoch (21. April 2021) soll der Bundestag über die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse entscheiden. Das teilten die parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen- und der SPD-Fraktion, Britta Haßelmann und Carsten Schneider, nach Informationen der SZ am Mittwoch (14. April 2021) mit.

Es werde aber noch deutlich länger als acht Tage dauern, bis die Änderungen am Infektionsschutzgesetz wirksam würden, sagte Haßelmann.

Am Freitag (16. April 2021) wird sich der Bundestag in erster Lesung mit der Notbremse im neu gefassten Infektionsschutzgesetzes befassen. Für ein Eilverfahren des Gesetzes kam die Zweidrittelmehrheit nicht zustande.

Sowohl die Linke als auch die FDP wollen sich gegen das Notbremsen-Gesetz aussprechen. Die Grünen haben bisher Zustimmung signalisiert.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will das Gesetz so schnell wie möglich: “Ich kann aus meiner Perspektive nur sagen: Je schneller es geht, umso besser das natürlich ist – sowohl im Bundestag als auch dann im Bundesrat”, sagte Merkel am Dienstag in Berlin.

Update vom 13. April 2021 um 10:45 Uhr: Merkel äußert sich zum Notbremsen-Gesetz

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich zum Notbremsen-Gesetz geäußert. “Das ist eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes”, sagte die Kanzlerin. “Wir setzen die Notbremse bundesweit um.” Die Notbremse sei nun nicht mehr Auslegungssache – sie gelte automatisch.

Unklarheiten sollten damit bei Inzidenzen über 100 vorbei sein. “Die bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig”, die Lage sei ernst. Die dritte Welle habe Deutschland fest im Griff. “Das sage vor allem die Belegung der Intensivbetten. Wir dürfen die Hilferufe der Intensivmediziner nicht überhören.” Wir müssten ihnen helfen, so die Bundeskanzlerin. Andernfalls könnten sie den Kampf gegen das Virus nicht gewinnen.

Die bisherigen Bund-Länder-Beratungen würden nicht mehr ausreichen. Die Pandemiebekämpfung müsse stringenter und konsequenter werden. Bürger würden regionale Unterschiede verstehen, dennoch würden sie Klarheit erwarten.

“Ich bin mir bewusst, dass es harte Einschränkungen sind”, sagte Merkel. Bei Inzidenzen über 100 gebe es nun strenge Regeln. Auch ein verpflichtendes Testangebot für Arbeitnehmer seien besprochen worden. Dem Land solle aus der Phase der steigenden Zahlen und sich füllenden Intensivstationen geholfen werden.

Update vom 13. April 2021 um 10:45 Uhr: Notbremsen-Gesetz von Merkel beschlossen

Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag (13.4.2021) eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes besprochen. Demnach kann nun die Bundesregierung, sobald eine Region die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschreitet, einheitliche Vorgaben machen. So müssen sich Menschen in Deutschland auf Ausgangssperren und geschlossene Geschäfte einstellen. Das berichtet unter anderem die tagesschau mit Verweis auf mehrere Nachrichtenagenturen. Auch die Testpflicht am Arbeitsplatz sei demnach auf den Weg gebracht worden.

Der genaue Beschluss wird im Laufe des Tages erwartet.

Strengere Corona-Regeln in Deutschland: Diese Verbote und Maßnahmen sollen umgesetzt werden

Konkret ging es um eine scharfe Notbremse, wenn eine Region drei aufeinanderfolgende Tage über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 liegt. Nach mehreren Medienberichten sollen folgende Punkte deutschlandweit gelten:

  • Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr
  • Geschäfte müssen schließen
    • (Ausnahmen: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Reformhäuser)
  • Sport soll verboten werden (Ausnahme: Individualsport)
  • Kontakte nur mit einer haushaltsfremden Person möglich (insgesamt nicht mehr als fünf Personen, Kinder unter 14 sind ausgenommen)
  • Ab Inzidenz von 200: Präsenzunterricht soll ausgesetzt werden (nur Notbetreuung)
  • Liegt in der betroffenen Region die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, gilt die Notbremse ab dem übernächsten Tag nicht mehr

Die neuen Regeln sollen möglichst bald in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und dann den Bundesrat passieren.

Update vom 11. April 2021 um 09:33 Uhr: Notbremsen-Gesetz von Merkel

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will einheitliche und harte Maßnahmen in der Corona-Pandemie durchsetzen. Am Dienstag (13.4.2021) soll das neue Gesetz schon geändert werden. In diesem soll festgelegt werden, dass Die Bundesregierung einheitliche Vorgaben macht, wenn eine Region die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschreitet. Aktuell sind dafür noch die jeweiligen Bundesländer verantwortlich.

Strengere Corona-Regeln in Deutschland: Diese Verbote und Maßnahmen sind geplant

Die Bundesregierung plant eine scharfe Notbremse, wenn eine Region drei aufeinanderfolgende Tage über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 liegt. Nach mehreren Medienberichten sollen folgende Punkte dann deutschlandweit gelten:

  • Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr
  • Präsenzunterricht soll ausgesetzt werden (nur Notbetreuung)
  • Geschäfte müssen schließen
    • (Ausnahmen: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Reformhäuser)
  • Sport soll verboten werden (Ausnahme: Individualsport)
  • Kontakte nur mit einer haushaltsfremden Person (insgesamt nicht mehr als fünf Personen, Kinder unter 14 sind ausgenommen)
  • Sonderregelungen für Geimpfte geplant

Update vom 10. April 2021 um 7:36 Uhr: Merkel will Länderchefs entmachten

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) will in der Corona-Pandemie hart durchgreifen. Wegen hoher Inzidenzen und Uneinigkeiten mit den Ministerpräsidenten wurde die für Montag (12.4.2021) angesetzte Ministerpräsidentenkonferenz abgesagt. Nun sollen die Länderchefs in der Corona-Krise entmachtet werden und der Bund mehr Macht erhalten. Ab einer Inzidenz von über 100 soll zukünftig die Bundesregierung die Corona-Regeln einheitlich bestimmen dürfen.

Diese Verschärfungen der Corona-Regeln sind geplant: Laut einer Formulierungshilfe, die dem Sender ntv vorliegt, soll eine scharfe Notbremse greifen, wenn die Inzidenz einer Region drei Tage am Stück über 100 liegt. Teil dieser Notbremse soll dann eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sein. Außerdem soll der Präsenzunterricht außerhalb der Notbetreuung ausgesetzt werden. Ladengeschäfte und “Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote müssen schließen – auch Baumärkte. Ausnahmen seien Lebensmittelgeschäfte, Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen.

Daneben gibt es weitere Einschränkungen. Diese wurden bekannt, weil der Business Insider der Entwurf inzwischen vollständig veröffentlicht hat. Demnach soll die Ausübung von Sport ab einer Inzidenz von 100 komplett verboten werden. Eine Ausnahme ist dabei der Individualsport. Kontakte sollen nur mit einer haushaltsfremden Person erlaubt sein, aber auch nur, wenn die Gesamtzahl der Personen fünf nicht überschreitet. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.

Es soll Ausnahmen geben: Bereits jetzt sind Sonderregelungen für Personen, bei denen von einer “Immunisierung gegen das Coronavirus” ausgegangen werden kann, geplant.

Update vom 9. April 2021 um 11:55 Uhr: Ministerpräsidentenkonferenz abgesagt

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), die für Montag (12.4.2021) angesetzt war, abgesagt. Bei einer Bundespressekonferenz in Berlin sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer, dass auch im weiteren Wochenverlauf keine Bund-Länder-Beratung vorgesehen ist.

Bund und Länder hätten sich darauf geeinigt, dass das Infektionsschutzgesetz geändert werde. Weil die Pandemie Deutschland nach wie vor fest im Griff habe, soll die Bundesregierung nun bundeseinheitlich klare Vorgaben machen, wie in Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 vorgegangen werden soll.

Diese Gesetzesänderung soll bereits am Dienstag (13.4.2021) im Bundeskabinett beraten werden. Bei Inzidenzen unter 100 sollen wohl die bestehenden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz weiterhin gelten, sodass die Länder ihre Zuständigkeit behalten.

Update vom 8. April 2021 um 20 Uhr: Konferenz mit Ministerpräsidenten soll verschoben werden

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) will nach Berichten der Bild oder der SZ die Konferenz mit den Ministerpräsidenten (MPK) um wenige Tage verschieben.

Nach Informationen der Bild soll die Kanzlerin aufgrund der unübersichtlichen Daten-Lage zur Pandemie in Deutschland eine chaotische Sitzung fürchten. Deshalb soll die geplante MPK verschoben werden. Ursprünglich ist der 12. April geplant.

Grund für die Verschiebung sei auch, dass die Vorstellungen der Länder weit auseinander gehen: Söder und Merkel wollen einen harten Lockdown, andere Ministerpräsidenten nicht.

Ob die Konferenz definitiv verschoben wird und wann die Konferenz danach stattfinden soll, ist noch nicht bekannt.

Update vom 8. April 2021: Merkel will kurzen, einheitlichen Lockdown

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) will einen einheitlichen harten Lockdown in ganz Deutschland. Mit Ausgangssperren auch am Tag und kompletten Schulschließungen möchte die Kanzlerin die Dritte Corona-Welle unter Kontrolle bekommen, berichten verschiedene Medien.

Angesichts der Infektionslage plädiere Merkel für kurze, aber verschärfte Einschränkungen, heißt es in einem Bericht der tagesschau. “Jede Forderung nach einem kurzen, einheitlichen Lockdown ist richtig”, erklärte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer zur Position der Kanzlerin in Berlin. Hierbei sei ein gemeinsames bundeseinheitliches Vorgehen wichtig. “Die Vielfalt der beschlossenen Regeln trägt im Moment nicht zur Sicherheit und zur Akzeptanz bei.”

Die wachsende Zahl der belegten Intensivbetten spreche dabei eine klare Sprache. “Wir brauchen eine stabile Inzidenz unter 100”, sagte Demmer mit Blick auf die 7-Tage-Inzidenz.

Laut mehreren Medienberichten soll die Macht der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Corona-Krise massiv ausgeweitet werden. So plane die CDU/CSU-Fraktion aktuell eine Initiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, berichtet die Bildzeitung. Demnach soll künftig die Bundesregierung Maßnahmen per Rechtsverordnung erlassen und dies nicht allein den Bundesländern zu überlassen.

Bei den Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) habe es zuletzt große Uneinigkeiten bei den Entscheidungen gegeben. Zudem sei auch die unterschiedliche Umsetzung der Beschlüsse durch die Länderchefs eine große Schwäche des Infektionsschutzgesetzes. Durch Entscheidungen auf Bundesebene sollen diese Schwachstellen nun offenbar beseitigt werden. Bislang hätten sich rund zwei Dutzend Abgeordnete hinter die Initiative gestellt, heißt es im Bericht der Bildzeitung weiter. CDU-Präsidiumsmitglied Norbert Röttgen bestätigte, dass sich die Initiative “im Nachgang zur letzten MPK” ergeben habe.

Update vom 7. April 2021: Markus Söder will einheitlichen harten Lockdown

Angela Merkel (CDU) möchte einen harten Lockdown in Deutschland. Mit Ausgangssperren tagsüber und kompletten Schulschließungen möchte die Kanzlerin die Dritte Corona-Welle unter Kontrolle bekommen, berichten mehrere Medien.

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) unterstützt den Vorschlag eines weiteren Lockdowns. Das erklärte er in einer Pressekonferenz am heutigen Mittwoch in München.

„Ich halte so eine Idee für sinnvoll“, sagt Söder zu der Idee eines harten und kurzen Lockdowns. Ein solcher Lockdown müsse allerdings bundesweit erfolgen, worin er große Schwierigkeiten sehe.

Es gäbe jedoch kaum Unterstützung aus den SPD-regierten Ländern und auch einigen Bundesländern, die von der Union regiert werden.

Da andere Bundesländer einen „kurzen“ Lockdown wohl nicht unterstützen, will Söder die Notbremse schärfen. Ob Lockdown oder Notbremse wird letztlich die kommende Ministerpräsidentenkonferenz am Montag (12. April 2021) entscheiden.

Update vom 7. April 2021: Harter Lockdown in Deutschland? Söder will strengere Corona-Regeln

Angela Merkel (CDU) möchte einen knallharten Lockdown in Deutschland. Mit Ausgangssperren tagsüber und kompletten Schulschließungen möchte die Kanzlerin die Dritte Corona-Welle unter Kontrolle bekommen.

Auch andere Unions-Politiker wollen strengere Regeln: Armin Laschet (CDU) hatte einen Brücken-Lockdown vorgeschlagen. Mit strengen Maßnahmen soll dabei die Zeit überbrückt werden, bis viele Menschen geimpft seien. Mit einem kompletten Lockdown von zwei bis drei Wochen solle die 7-Tage-Inzidenz perspektivisch unter 100 gedrückt werden.

Markus Söder (CSU) äußerte sich am Dienstagabend in der ZDF-Sendung Markus Lanz. Für den CSU-Chef sei es wichtig, durch ein sehr konsequentes Management bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie aus der Endlosschleife herauszukommen. Er würde für Umsicht und Vorsicht eintreten, das hätten die Kanzlerin und er immer getan. “Und jeder der mitmacht, finde ich super, weil es verstärkt die Basis jener, die für Umsicht und Vorsicht eintreten.”

Zu einem möglichen Vorziehen der Ministerpräsidentenkonferenz, bei der schärfere Regeln beschlossen werden könnten, sagte Söder: “Wenn, dann muss es was Richtiges sein. Dann muss es entweder sein, dass wir tatsächlich einen Lockdown verlängern oder dass wir die Maßnahmen, die wir getroffen haben, so schärfen, damit sie automatisch gelten.”

Update vom 6. April 2021: Auch Lauterbach fordert harten Lockdown in Deutschland

Angela Merkel (CDU) will einen Mega-Lockdown in Deutschland, um die Dritte Corona-Welle unter Kontrolle zu bekommen. Teil des harten Lockdowns sollen zum Beispiel komplette Schulschließungen oder auch Ausgangssperren tagsüber sein.

Gesundheitsexperte und Epidemiologe Karl Lauterbach (SPD) rät ebenfalls zu einem kurzen, harten Lockdown. Bei einem Interview mit der Welt erklärte Lauterbach drei Maßnahmen, die den Lockdown wirksamer machen könnten.

  • Ausgangssperren nach 20 Uhr
  • Homeoffice-Pflicht
  • Verpflichtende Corona-Tests an Schulen und Betrieben

Ausgangssperren haben sich nach Lauterbachs Angaben bereits in anderen Ländern bewährt. So hätten sich die Corona-Zahlen in Großbritannien wieder erholt. Dort durften Einwohner das Haus nur für die Arbeit, das Einkaufen oder für Arztbesuche verlassen.

Weiter plädiert der SPD-Politiker für eine Homeoffice-Pflicht sowie verpflichtende Corona-Tests in Schulen und Betrieben. Diese Maßnahmen sollen nach seiner Meinung helfen, die Corona-Zahlen in Deutschland zu senken.

Update vom 4. April 2021: Mega-Lockdown nach Ostern geplant – Ausgangssperren auch am Tag?

Angela Merkel möchte die Corona-Regeln in Deutschland verschärfen. Ein bundesweiter Lockdown soll helfen, die dritte Corona-Welle unter Kontrolle zu bekommen. Teil des Mega-Lockdowns sollen zum Beispiel komplette Schulschließungen oder auch Ausgangssperren tagsüber sein.

Nun hat sich auch Markus Söder in einem Interview mit der Bild am Sonntag zum Thema geäußert. Der bayerische Ministerpräsident stellte dabei in den Raum, ob ein erneuter, kurzer, aber dafür konsequenterer Lockdown nicht der bessere Weg wäre als ein halbherziges und dafür endloses Corona-Konzept.” Daneben warnte Söder vor schnellen Öffnungen. Negative Beispiele dafür seien Österreich und Frankreich.

Für Kanzlerin Merkel scheint klar: Die Länder würden nicht genug tun, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, damit der Bund zukünftig präziser Regeln vorschreiben kann, scheint hierfür im Bereich des Möglichen zu liegen.

Meldung vom 3. April 2021: Merkel plant wohl strengen Lockdown in Deutschland

Laut einem Bericht der Bildzeitung möchte Bundeskanzlerin Angela Merkel härtere Corona-Maßnahmen einführen. Die bisherigen Regeln seien für Merkel nicht ausreichend, heißt es im Bericht weiter. Hierfür gab es bereits bei den letzten Bund-Länder-Beratungen Anhaltspunkte. Zuletzt hatten auch Ärzte, Virologen und Wissenschaftler einen härteren Lockdown gefordert. Nur mit strengeren Regeln könne man die wieder stark ansteigenden Infektionszahlen in den Griff bekommen. Eine Übersicht über die aktuellen Corona-Infektionen in Deutschland gibt es im bt-Corona-Ticker. In Oberfranken gibt es dabei mehrere Hotspots.

Dritte Corona-Welle mit strengen Maßnahmen in den Griff bekommen

Um die dritte Corona-Welle in den Griff zu bekommen, könne es nun nach Ostern zu noch härteren Corona-Maßnahmen kommen. Beim sogenannten “Bundes-Lockdown” solle es um weitgehende Schulschließungen, schärfere Ausgangsbeschränkungen und einheitliche Lockdown-Regeln geben. Es sei auch möglich, dass das Infektionsschutzgesetz geändert wird. Diese Entscheidungen sollen aber erst nach Ostern fallen. In Bayreuth sind die Inzidenzen laut RKI aktuell gesunken. Das muss aber nicht heißen, dass es wirklich weniger Infektionen gegeben hat. 

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

 Redaktion