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Corona-Regeln

Pflegerin geht “zu früh” auf Arbeit und verstößt damit gegen die Ausgangssperre

Weil sie zehn Minuten zu früh auf die Arbeit gegangen ist, muss eine Altenpflegerin aus Stuttgart nun 340 Euro Bußgeld zahlen. Sie hat gegen die Ausgangssperre verstoßen.

Eine Altenpflegerin aus Stuttgart muss Bußgeld zahlen, weil sie gegen die Ausgangssperre verstoßen hat. Sie ging um 4:50 Uhr auf die Arbeit – zehn Minuten zu früh. Dabei wird sie von der Polizei kontrolliert. Nun hat sie einen Bußgeldbescheid erhalten.

Altenpflegerin muss 340 Euro Bußgeld zahlen

340 Euro soll die Altenpflegerin zahlen, weil sie gegen die Ausgangssperre verstoßen hat. Den Stuttgarter Nachrichten sagte die Frau, dass sie am Morgen keine Hektik mag. Weiter wird erklärt, dass die Frau keinen Passierschein oder triftigen Grund aufweisen konnte.

Ihren eigenen Angaben zufolge brauche sie am Morgen ihre Zeit, um im Büro Kaffee zu trinken oder vor der Übergabe Patientenakten zu studieren, berichten die Stuttgarter Nachrichten.

Weiter wird berichtet: Nach der Kontrolle erkundigten sich die Beamten beim Arbeitgeber der Altenpflegerin, ob sie nicht auch dann pünktlich im Büro angekommen wäre, wenn sie erst um 5 Uhr statt um 4.50 Uhr losgefahren wäre. Nach drei Wochen bekam die Frau dann Post –  einen Bußgeldbescheid von 340 Euro wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangssperre.

Ausgangssperre in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr am Abend bis 5 Uhr früh besonders streng kontrolliert. Hintergrund ist, dass die Landesregierung mit besonders harten Maßnahmen das Corona-Virus schneller eindämmen wolle.

Nun ist in diesem Bundesland eine Diskussion entfacht, ob diese Ausgangssperre zu strikt kontrolliert wird.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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