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Polizeibericht

Polizei in Schwaben zieht Bilanz nach 48 Stunden – vom Kaffeekränzchen in der Tankstelle bis zum uneinsichtigen Floristen war einiges dabei

Von Freitag (27.3.2020) 6 Uhr bis Sonntag (29.3.2020) 6 Uhr hat die Polizei Schwaben 173 Verstöße festgestellt.

Die schwäbische Polizei hat eine Bilanz des Zeitraums von Freitag (27.3.2020) 6 Uhr bis Sonntag (29.3.2020) 6 Uhr gezogen. In der Zeit kontrollierte die nordschwäbische Polizei circa 7000 Einrichtungen, Objekte, Örtlichkeiten und Personen aufgrund der Ausgangsbeschränkung. Dabei wurden 173 Verstöße festgestellt. Einige dieser Einsätze wollen wir euch nicht vorenthalten.

Kaffeekränzchen in der Tankstelle

Am Samstagnachmittag (28.3.2020) tranken in einer Tankstelle im Landkreis Augsburg drei Personen an einem Tresen Kaffee und unterhielten sich. An einem Stehtisch war ein ein Hinweiszettel angebracht, der den dortigen Aufenthalt untersagte. Der verantwortliche Tankstellenmitarbeiter, der den Aufenthalt der drei Personen in der Tankstelle gewährte, sah nicht ein, etwas falsch gemacht zu haben.
Nachdem eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurde, konnte zudem noch die Tankstellenbetreiberin erreicht werden. Auch sie wurde nochmals eingehend belehrt und zeigte Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.

Uneinsichtiger Florist

Im Landkreis Augsburg hatte am Samstagnachmittag ein Blumenladen geöffnet. Als die Polizisten beim Geschäft eintrafen, entfernten sich zwei Personen zügig vom Geschäft. Eine davon hatte einen Blumentopf in der Hand. Der 47-jährige Florist war in seinem Geschäft und zeigte sich uneinsichtig. Ihm wurde der Betrieb seines Blumenladens untersagt. Eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetzt wurde aufgenommen.

Grillpartys und Sonnenanbeter

Die regionalen Naherholungsgebiete waren bei dem guten Wetter stark frequentiert. Der Großteil der Menschen hielt sich an die Regeln und nutzte das Verlassen der Wohnung für Bewegung an der frischen Luft. Diese hielten sich auch an den geforderte Mindestabstand. Allerdings traf die Polizei mehrfach auf Personen, die an den Flussufern oder Grünflächen picknickten oder sich sonnten. Ebenso müssen nun mehrere Personen mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen, nachdem sie mit Bekannten – welche nicht ihrem eigenen Hausstand angehören – im Vorgarten oder auf dem Balkon grillten. Mehrere solcher gemeinsamer Grillnachmittage mussten durch die Polizei aufgelöst werden.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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