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Polizeibericht

Trotz auferlegter Quarantäne wegen positivem Corona-Test: Mann (68) macht Spritztour nach Kulmbach

Ein älterer Mann hat sich trotz seiner auferlegten Quarantäne nach seinem positiven Corona-Test auf eine Spritztour begeben.

Offenbar nicht ganz so genau nahm es Samstagnachmittag (18. April 2020) ein älterer Herr mit seiner häuslichen Quarantäne und wurde prompt von der Polizei erwischt. Er muss sich nun vor der Justiz verantworten, teilt die Kulmbacher Polizei mit. Außerdem gelten in Bayern bestimmte Ausgangsbeschränkungen, für die es nun Neuerungen gibt.

Mann trotz Quarantäne in Kulmbach unterwegs

Weil er positiv auf den neuartigen Coronavirus getestet wurde, hatte das Gesundheitsamt für den Mann noch bis Ende nächster Woche häusliche Quarantäne angeordnet. Das hielt den 68-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis jedoch nicht davon ab, eine Spritztour nach Kulmbach zu unternehmen, erläutert die Polizei. Der Mann war mit einem selbstgefertigten Stoffmundschutz unterwegs, was jedoch einen Verstoß gegen die geltende Quarantänebeschränkung noch lange nicht entschuldigte, teilt die Polizei mit.

Seiner Redseligkeit war es letztendlich geschuldet, dass er einer Frau von seiner Auflage erzählte, woraufhin diese die Verständigung der Kulmbacher Polizei veranlasste. Mehrere Beamte konnten den 68-Jährigen kurze Zeit später in der Albert-Ruckdeschel-Straße antreffen. Der Mann musste anschließend den Nachhauseweg mit Polizeibegleitung antreten und erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Einige wenige Kontaktpersonen haben bereits Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen, teilt die Polizei mit.

Verstoß gegen Quarantäne ist Straftat

Die Polizei weißt nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei einer Zuwiderhandlung gegen eine behördlich angeordnete Quarantänemaßnahme um kein Kavaliersdelikt sondern um eine Straftat handelt, welche mit einer Freiheitsstrafe oder einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden kann. Zudem können hierbei andere Personen sowie die eigene Person ernsthaft gefährdet werden, teilt die Polizei mit. Zusätzlich gibt es bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen in Bayern Bußgelder. Hier gibt es eine Übersicht.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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