Radfahren verboten: Die Verkehrsregelungen zum Bayreuther Christkindlesmarkt

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Am kommenden Montag eröffnet das Bayreuther Christkind zusammen mit Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe den Christkindlesmarkt in Bayreuth. Dann greifen auch wieder besondere Verkehrsregelungen. Wo man parken darf und was die Auto- und Radfahrer zu beachten haben, gibt es hier im Überblick.

Radfahren verboten

Von Montag, 25. November, bis Samstag, 23. Dezember, findet auf dem Stadtparkett der traditionelle Bayreuther Christkindlesmarkt statt. Dazu wurde die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab Montag, 18. November, um 10:30 Uhr, zwischen Hohenzollernring und Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen in der Frauengasse ist frei. Radfahren im Marktgelände ist verboten. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt der Stadt hin.

Eingeschränkter Lieferverkehr

Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes für den Christkindlesmarkt ist der Lieferverkehr während der gesamten Dauer des Marktes nur eingeschränkt möglich. Die Zufahrt zur Maximilianstraße über das Mühltürlein ist vom Hohenzollernring beziehungsweise der Hindenburgstraße kommend gesperrt und nur für Anlieger mit entsprechendem Sonderausweis der Stadt Bayreuth zugelassen.

Parken in Grünflächen verboten

Das Straßenverkehrsamt weist außerdem darauf hin, dass das Parken in Grünflächen insbesondere entlang der Hindenburgstraße untersagt ist. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Verkehrsteilnehmer, die trotz Verbots den dortigen gemeinsamen Rad- und Fußweg befahren, gefährden damit Fußgänger und Radfahrer, heißt es aus dem Rathaus.

Auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tiefgaragen und Parkhäusern stehen ausreichend Parkplätze für die Besucher des Christkindlesmarktes zur Verfügung. Soweit die zentral gelegenen Parkplätze belegt sind, können Besucher als Alternativen das Parkhaus an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße anfahren, teilte die Stadt mit.