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Lockdown

Ruhetage an Ostern: Haben Arbeitnehmer in Bayern an Gründonnerstag und Karsamstag frei?

Gründonnerstag und Karsamstag sind im Jahr 2021 Ruhetage. Das haben Bund und Länder am Montag (22.3.2021) beschlossen. Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Zu Ostern wird der Lockdown verschärft: Um die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, werden Maßnahmen in Deutschland ergriffen. Einen Überblick über die Corona-Maßnahmen zu Ostern in Deutschland gibt es hier.

Verschärfter Lockdown zu Ostern: Müssen wir an Gründonnerstag und Karsamstag arbeiten?

Laut Aussagen der Bundeskanzlerin sollen die Ruhetage analog zu Sonn- und Feiertagen behandelt werden. Der Bund arbeitet gerade an der entsprechenden Rechtsgrundlage. Auch die Bundesländer reagieren: Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird demnach um den nachfolgenden Passus ergänzt: “Betriebe, Ladengeschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am 1. April 2021 (Gründonnerstag) und am 3. April 2021 (Karsamstag) wie an den Osterfeiertagen geschlossen; am Samstag, den 3. April 2021, wird ausschließlich der Lebensmittelhandel geöffnet.”

Rechtsgrundlage wird geschaffen: Keine Arbeit an den Ruhetagen zu Ostern

Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer sowohl am Gründonnerstag als auch am Karsamstag nicht arbeiten müssen. Auch Menschen, die im Homeoffice arbeiten, sollen an den beiden Tagen frei haben. “Für Arbeitnehmer, die dennoch ihrem Beruf nachgehen müssen, würde das Zuschläge bedeuten”, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag. Dazu zählen zum Beispiel Polizisten, Rettungskräfte, Pflegepersonal, Feuerwehr oder Landwirte.

Bis Mittwochabend soll im Bund die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden. Generell hält die Regierung die Menschen in Deutschland dazu an, zu Ostern ihre Kontakte zu reduzieren. Daneben gilt auch ein Ansammlungsverbot vom 1. bis zum 5. April.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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