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Schreckliche Vergewaltigung in Bayreuth: Gericht fällt Urteil über Shisha-Bar-Besitzer

Im Januar 2020 vergewaltigte der Shisha-Bar-Besitzer Ali A. eine Frau in Bayreuth. Über ein Jahr später steht das Urteil nun fest. Das Landgericht Bayreuth sieht die Schuld des Mannes als erwiesen an. 

Nach mehreren Verhandlungstagen in dem Vergewaltigungsprozess in Bayreuth steht das Urteil nun fest. Das Landgericht Bayreuth hat am Dienstag (9.2.2021) das Urteil verkündet.

Vergewaltigungsprozess in Bayreuth

Für die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth steht fest, dass der Angeklagte Ali A. die Geschädigte am 26. Januar 2020 vergewaltigt hat. Er hat sie in den frühen Morgenstunden dieses Tages in der Wohnung oberhalb seiner Shisha-Bar in Bayreuth gegen ihren Willen und mit Gewalt zum Analverkehr gezwungen.

“Aufgrund der Einlassung des Angeklagten – soweit die Kammer dieser gefolgt ist – und der durchgeführten Beweisaufnahme, insbesondere der glaubhaften Angaben des Tatopfers”, sieht die Kammer die Schuld des Angeklagten als erwiesen an.

Das passierte im Januar 2020 über der Shisha-Bar

Das Tatopfer hatte den Angeklagten zuvor in einer Diskothek getroffen und folgte ihm dann in seine Wohnung, um von ihm Drogen zu kaufen. Ali A. behauptete bis zuletzt, dass der Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten einvernehmlich erfolgt sei. “Ich denke, dass es ihr gefallen hat”, sagt Ali A. an einem der Verhandlungstage.

Doch der Angeklagte hatte keine Drogen in seiner Wohnung. Er lockte die Frau gezielt in seine Wohnung, um dort mit ihr Sex zu haben. Er startete mehrere Annäherungsversuche – erfolglos. Die Frau wies ihn jedes mal ab. Daraufhin machte Ali A. die Frau zum Opfer. Er vollzog den Analverkehr gegen den Willen der Frau und obwohl sie sich heftig wehrte.

Zeuge rettet Vergewaltigungsopfer aus Notlage

Der Zeuge Ali Khan M., rief seinen Freund Ali A. zufällig während der Tat an. Als er die Schreie des Opfers am Telefon hörte, eilte er zum Tatort und befreite sie aus ihrer Notlage. Die Geschädigte war nach der Tat noch längere Zeit traumatisiert und psychisch stark angeschlagen war, erklärt das Landgericht Bayreuth.

Die Kammer hob besonders hervor, dass das Opfer ohne das entschlossene und couragierte Eingreifen des Zeugen Ali Khan M. nicht so schnell aus ihrer Zwangslage entkommen wäre. Ebenso wäre eine effektive Strafverfolgung des Angeklagten nicht möglich gewesen. Ali A. hatte nach der Tat noch zwei weitere Personen zu sich in seine Wohnung eingeladen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die Geschädigte ebenfalls zu vergewaltigen.

Aufwändiges Strafverfahren in Bayreuth

Das aufwändige Strafverfahren begann am 18. November 2020 und umfasste insgesamt 16 Hauptverhandlungstermine. Im Rahmen dessen wurden 20 Zeugen vernommen, mehrere Videovernehmungen des Opfers angeschaut und drei Sachverständige angehört.

Das Verfahren war durch die derzeitige Corona-Pandemie und die damit verbundene Unsicherheit geprägt. Denn dadurch war zwischendurch nicht klar, ob vor allem die Zeugen aus dem Ausland zum Verfahren erscheinen können.

Landgericht Bayreuth fällt Urteil im Vergewaltigungsprozess

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth verurteilte den Angeklagten Ali A. am 9. Februar 2021 schließlich wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Daneben wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wegen einer bestehenden Alkoholproblematik angeordnet, erklärt das Landgericht Bayreuth. Zudem muss Ali A. dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro bezahlen. Das Urteil im Verfahren ist noch nicht rechtskräftig.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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