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Schutzmasken

Sind OP-Masken sinnvoller als FFP2-Masken? Krankenhaushygieniker haben klare Meinung

In Bayern ist eine neue Diskussion zur FFP2-Maskenpflicht entfacht, da in ganz Deutschland auch OP-Masken ausreichend sind: Bayerische Krankenhaushygieniker haben eine klare Meinung zu diesem Thema.

  • FFP2-Maskenpflicht in Bayern
  • Bund beschließt auch OP-Masken reichen aus
  • Krankenhaushygieniker sprechen sich für OP-Masken aus

Vom Bund wurde beschlossen, dass auch OP-Masken beim Einkaufen ausreichend sind. Die Krankenhaushygieniker der bayerischen Universitätsklinika begrüßen diesen Beschluss: „Der zertifizierte medizinische Mund-Nasen-Schutz ist für die Bürgerinnen und Bürger einfach und sicher anzuwenden, ohne Behinderung der Atmung zu tragen und entfaltet eine völlig ausreichende Schutzwirkung im öffentlichen Raum”, teilen die Krankenhaushygieniker in einer Pressemitteilung der Universität Erlangen-Nürnberg vom Donnerstag (21. Januar 2021) mit.

Vorteile von OP-Masken?

Weiter argumentieren die Krankenhaushygieniker, dass OP-Masken deutlich günstiger seien als FFP2-Masken. “Gleichzeitig werden die Ressourcen an FFP2-Masken geschont und stehen dort dauerhaft zur Verfügung, wo sie wirklich notwendig sind: als Bestandteil des Arbeitsschutzes in Kliniken und anderen Versorgungseinrichtungen.“

Es hätte zu einem Versorgungsproblem kommen können: “Wären die FFP2-Masken nun in allen Bundesländern verpflichtend eingeführt worden, hätte dies unweigerlich zu einem massiven Versorgungsproblem der Kliniken und anderer Versorgungseinrichtungen geführt”, schreiben Krankenhaushygieniker.

Weitere Gründe für OP- und gegen FFP2-Masken

Eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 im öffentlichen Raum halten die Krankenhaushygieniker aus folgenden Gründen für problematisch:

  • “FFP2-Masken sind keine selbsterklärenden Alltagsartikel. Der korrekte Gebrauch muss trainiert und überprüft werden. Bei falscher Anwendung (z. B. nicht korrekter Sitz über Mund und Nase mit Dichtschluss an der glatten Gesichtshaut) bieten FFP2-Masken keinen zusätzlichen Schutzvorteil gegenüber einem zertifizierten Mund-Nasen-Schutz oder einer Alltagsmaske; im Gegenteil, die Schutzwirkung liegt dann unter der Schutzwirkung eines korrekt getragenen medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
  • Das Tragen von FFP2-Masken wird ein falsches Gefühl von Sicherheit erzeugen, das zur Vernachlässigung anderer Schutzvorgaben (z. B. Abstandsregeln) führt. Diese Form von Sorglosigkeit ist mitunter sogar beim ärztlichen und pflegerischen Fachpersonal zu beobachten. Insofern kann von der Allgemeinbevölkerung nicht erwartet werden, hier bewusster und professioneller zu handeln.
  • FFP2-Masken führen, wenn sie denn wirklich die normgerechte Filtrationsleistung erbringen und richtig sitzen, zu einer deutlichen Erhöhung des Atemwiderstands. Um dies zu umgehen, erzeugen die Menschen beim Tragen von FFP2-Masken bewusst Leckagen (z.B. durch fehlendes Anmodellieren des Nasenstegs) oder wählen Maskentypen, die sehr locker sitzen oder gar ein Ausatemventil aufweisen. All dies führt faktisch zu einem Verlust der Schutzwirkung, und zwar sowohl der Schutzwirkung für den Träger als auch für sein Gegenüber.
  • FFP2-Masken müssen regelmäßig gewechselt werden, üblicherweise spätestens nach 8 Stunden Tragezeit. Eine Aufbereitung von FFP2-Masken ist technisch aufwendig und daher im häuslichen Bereich nicht praktikabel. Die derzeit zirkulierenden „Aufbereitungsanleitungen“ sind allesamt nicht validiert und führen dazu, dass die Masken ihre Schutzwirkung nicht mehr erfüllen. Dies führt zur Verwendung von nicht mehr geeigneten FFP2-Masken in der Öffentlichkeit, die insofern nicht die erwartete Schutzwirkung haben.”

Klare Meinung zu OP-Masken

Die Krankenhaushygieniker sprechen sich deutlich für OP-Masken als effektive Alternative zu FFP2-Masken aus: “Wir sind davon überzeugt und können dies anhand der Fallzahlen beim medizinischen Personal auch gut belegen, dass in vielen Situationen im medizinischen Bereich bei der Regelversorgung von Patientinnen und Patienten ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz, der korrekt getragen wird, eine völlig ausreichende Schutzwirkung entfaltet.”

FFP2-Pflicht in Bayern

Doch in Bayern gilt seit dem 18. Januar eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen, obwohl Bund und Länder in den Besprechungen auch OP-Masken als ausreichend angesehen hatten. Hier gibt es eine Übersicht, wo genau diese Maskenpflicht gilt.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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