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Corona-Lockerungen

Corona-Regeln in Bayern gelockert: Das gilt bei Hochzeiten, Geburtstagen und Taufen

Am Freitag (4. Juni) hat Ministerpräsident Söder weitere Corona-Lockerungen für Bayern verkündet. Auch Veranstaltungen wie Geburtstage, Taufen und Hochzeiten sind betroffen.

Öffentliche und private Veranstaltungen in Bayern können wieder leichter durchgeführt werden. Die neuen Regeln gelten ab Montag, 7. Juni. Auch die Kontaktbeschränkungen in Bayern werden gelockert.

Veranstaltungen in Bayern: Diese Regeln gelten nach den Corona-Lockerungen ab Montag, 7. Juni

Die neuen Corona-Lockerungen betreffen „geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass“. Dazu zählt die bayerische Staatsregierung zum Beispiel Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen und Vereinssitzungen.

Das ist erlaubt:

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100: draußen bis zu 50 Personen, drinnen bis zu 25 Personen

Bei einer Inzidenz unter 50: draußen bis zu 100 Personen, drinnen bis zu 50 Personen.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 müssen Nicht-Geimpfte oder -Genesene einen negativen Test nachweisen.

Geimpfte und genesene Personen werden nach Vorgabe des Bundesrechts nicht mitgezählt.

Ministerpräsident Söder hat auch weitere massive Corona-Lockerungen im Freistaat angekündigt.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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