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Naherholungsgebiet Mainaue: Baden in der Kieswäsch verboten – Schwimmen erlaubt

Im Naherholungsgebiet Mainaue (Kieswäsch) ist das Baden verboten. Das Schwimmen ist jedoch erlaubt. Aufgrund des Coronavirus gelten Hygienebestimmungen.

Die Stadt Kulmbach hat am Donnerstag (27.8.2020) darauf hingewiesen, dass das Baden im Naherholungsgebiet Mainaue, auch Kieswäsch genannt, nach wie vor verboten ist. Die Stadt Bayreuth will in der Corona-Krise Restaurants, Vereine und Unternehmen unterstützen.

Badeverbot im Naherholungsgebiet Mainaue – Schwimmen ist erlaubt

Das Baden in der Kieswäsch im Landkreis Kulmbach ist verboten. Weil das Naherholungsgebiet Mainaue eine Freizeiteinrichtung im Sinne der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Juli 2020 ist, gilt dort ein Benutzungsverbot, insbesondere für den Badebetrieb.

Baden in der Kieswäsch verboten – Schwimmen erlaubt

Schwimmen im Sinne des Individualsportes – also alleine und im sportlich aktiven Zustand – ist erlaubt. Das Verbot bezieht sich auf das Baden, Planschen und Spielen im Wasser. Auch das Sonnenbaden auf den Grünflächen ist erlaubt, jedoch gelten auch hier weiterhin die Abstandsregeln.

Bei Benutzung der Ruhebänke und sonstigen Einrichtungen, wie den Toiletten, gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen: Abstand halten und regelmäßige Handhygiene.

Die städtischen Mitarbeiter am Naherholungsgebiet sind angehalten, das Badeverbot zu kontrollieren. In Bayreuth wurde wegen des Coronavirus das Winterdorf 2020 abgesagt. So könnte ein Ersatzprogramm aussehen.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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