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Corona-Virus

Neues Corona-Gesetz: Das wurde nach harter Debatte im Bundestag entschieden

Der Bundestag hat ein neues Corona-Gesetz beschlossen. 3G am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn gehören dazu, die Pflicht zum Homeoffice auch.

Der Bundestag hat ein neues Corona-Gesetz beschlossen. Damit soll eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden, wenn die “epidemische Lage von nationaler Tragweite” am 25. November ausläuft.

Viele Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Abstandsgebot bleiben gleich. Neu dazugekommen ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Neues Corona-Gesetz passiert Bundestag

Am Donnerstagnachmittag hat der Bundestag für ein neues Corona-Gesetz der designierten Ampel-Koalition gestimmt. Flächendeckende Schließungen und Verbote soll es demnach in Zukunft nicht mehr geben. Das neue Corona-Gesetz im Überblick:

3G am Arbeitsplatz

Wer bei der Arbeit mit anderen Menschen in Kontakt kommt, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Für letzteres gilt, dass Tests täglich von Arbeitnehmern nachgewiesen werden müssen. Arbeitgeber sind zur Kontrolle verpflichtet. Beschäftigte, die sich Corona-Tests verweigern müssen entweder im Homeoffice arbeiten oder in einen anderen Arbeitsbereich – ohne direkten Kontakt zu Kollegen oder Kunden – versetzt werden. Eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung oder gar Kündigung soll nur als ultima ratio dienen.

Homeoffice-Pflicht

Die Pflicht zur Heimarbeit kehrt zurück. Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmer ermöglichen, zu Hause arbeiten zu können. Zwingend erforderliche Anwesenheit am Arbeitsplatz ist eine Ausnahme. Ebenso, wenn das Arbeiten zu Hause aus Platz- oder Lärmgründen unzumutbar ist.

3G in Bus und Bahn

Im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr muss jeder Fahrgast einen 3G-Nachweis erbringen: geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet. Bei Verstoß drohen Bußgelder. Wie genau die Einhaltung von 3G in Bus und Bahn kontrolliert werden soll, ist noch offen.

Corona-Testpflicht in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen

In Alten- und Pflegeheimen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen kommt eine Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher. Ungeimpfte Mitarbeiter müssen täglich einen Corona-Test vorlegen. Bei geimpften und genesenen Mitarbeiter ist ein Selbsttest ausreichend. Besucher müssen am Tag des Besuchs einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.

Neues Corona-Gesetz – das ist anders als bei der epidemischen Notlage

Das neue Corona-Gesetz gesteht den einzelnen Bundesländern nicht mehr ganz so viel Entscheidungskompetenz zu wie während der epidemischen Notlage. Jedoch: Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sollen ausreichend sein. Auch wenn flächendeckende Verbote im neuen Corona-Gesetz nicht vorgesehen sind, sind Einschränkungen und Verbote im regionalen Kontext weiter möglich; etwa bei Veranstaltungen im Bereich Freizeit oder Sport.