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Veranstaltung

“Denn Hass ist keine Meinung”: Stadt in Oberfranken sagt Konzert von Xavier Naidoo ab

Die Stadt Hof hat das Xavier Naidoo Konzert wegen der geltenden Corona-Beschränkungen abgesagt. Es wird allerdings keinen Ersatztermin geben: “Denn Hass ist keine Meinung.” 

Das Konzert von Xavier Naidoo im oberfränkischem Hof wurde abgesagt. Das Konzert dürfe wegen der Corona-Beschränkungen in Bayern nicht stattfinden. Erst am Montag erläuterte Ministerpräsident Söder (CSU), dass Großveranstaltungen bis Ende Oktober in Bayern untersagt sind.

Konzert von Xavier Naidoo abgesagt

Wie der Veranstalter des Open-Air-Konzertes von Xavier Naidoo, der Veranstaltungsservice Bamberg, bereits mitteilte, ist die für den 14.08.2020 auf dem Hofer Volksfestplatz geplante Großveranstaltung abgesagt. Das teilt die Stadt Hof auf der eigenen Homepage mit. Das Konzert dürfe aufgrund der Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern nicht stattfinden, es könne nicht verlegt werden und es werde keinen Ersatztermin geben.

Stadt Hof zu Xavier Naidoo: “Denn Hass ist keine Meinung”

Bereits im Vorfeld hatte sich die Stadt Hof entschlossen, dass es für das Xavier Naidoo-Konzert keinen Ausweichtermin geben wird. Als Begründung sagte Oberbürgermeisterin Eva Döhla: “Die Aussagen des Künstlers auch außerhalb seines künstlerischen Engagements sind umstritten und haben aus meiner Sicht an Deutlichkeit gewonnen.” Zwar gelte es grundsätzlich, andere Meinungen zu akzeptieren und Meinungsvielfalt zu wertschätzen, teilt die Stadt Hof mit: “Doch wir distanzieren uns kategorisch von jedem, der Ressentiments befeuert, antisemitisches oder homophobes Gedankengut verbreitet oder Verschwörungstheoretikern nahesteht und sich von Extremisten vereinnahmen lässt. Denn Hass ist keine Meinung.”

Konzert in Hof: So können Karten zurückgegeben oder erstattet werden

Die Stadt Hof teilt mit: “Gekaufte Karten können bei den jeweiligen Verkaufsstellen oder Online-Ticketportalen, bei denen die Tickets erworben wurden, zurückgegeben werden. Für Karten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, gilt die gesetzliche Gutscheinregelung nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht. Demnach ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer Karte einen Gutschein zu überreichen anstelle den Kaufpreis zu erstatten. Der Gutschein ist bis 31.12.2021 gültig. Falls der Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst wird, kann der Käufer auch die Barauszahlung des Gutscheinwerts verlangen. Berechtigten Ansprüchen (sogenannte Härtefälle) auf die sofortige Rückzahlung kann der Ticketkäufer direkt beim Veranstaltungsservice Bamberg anmelden, aber nur unter der Voraussetzung, wenn das Ticket gegen einen Veranstaltungsgutschein umgetauscht wurde.”

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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