Zuletzt aktualisiert am

Coronavirus

Verschärfter Lockdown in Deutschland beschlossen: Die Regeln im Überblick

Am Dienstag (19.1.2021) hat Angela Merkel in einer Pressekonferenz die Verlängerung des Lockdowns in Deutschland erklärt. Dabei wurden Corona-Regeln verschärft. Das gilt nun. 

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben am Dienstag (19. Januar 2021) über Verschärfungen des Lockdowns in Deutschland beraten. 

Lockdown in Deutschland verlängert und verschärft – Die Regeln im Überblick

Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Einige Regeln wurden verschärft. Sollte sich die Mutation des Corona-Virus als noch gefährlicher als angenommen erweisen, könne es zu einer “weiteren deutlichen Verschärfung” kommen.

  • Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person erlaubt.
  • Maskenpflicht wird verschärft: Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Geschäften müssen Menschen fortan medizinische Masken tragen: Das sind OP-Masken, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken. Schals, Tücher oder Alltagsmasken reichen nicht mehr.
  • Schulen: In Schulen wird bis zum 14. Februar weiter die Präsenzpflicht ausgesetzt. Angebote zur Notbetreuung bleiben bestehen.
  • Kitas: Einrichtungen bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Die Notbetreuung bleibt bestehen.
  • Alten- und Pflegeheime: Risikogruppen sollen weiter besonders geschützt werden. Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Besucher und Personal sollen mehrmals pro Woche Schnelltests machen.
  • Arbeit: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll erlassen werden und bis zum 15. März 2021 gelten.
  • Schutz von Arbeitnehmern: Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, müssen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden. Dabei müssen Abstände gewährleistet werden und der Arbeitgeber medizinische Masken anbieten.
  • Corona-Hotspots: Länder oder Landkreise, die eine 7-Tages-Inzidenz absehbar bis zum 15.2. nicht unter einen Inzidenzwert von 50 kommen, können weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.
  • Impfen: Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohner von Alten- und Pflegeheim geimpft werden, die das wollen.
  • Corona-Mutation: Seit Dienstag soll künftig genauer auf den Virustyp untersucht werden, um mögliche gefährliche Mutationen schneller zu entdecken.
  • Kirche: Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Eine medizinische Maske ist Pflicht, Singen bleibt verboten.
  • Kontaktnachverfolgung: In den Semesterferien sollen Studierende bei der Kontaktnachverfolgung helfen.
  • Wirtschaftshilfen: Die Überbrückungshilfe III wird ausgeweitet. Zudem soll der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige einfacher werden. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben.
  • Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

 Redaktion