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In Berlin darf Verstoß gegen Mindestabstand nicht mehr mit Bußgeld bestraft werden

Die Corona-Pandemie hat Deutschland fest im Griff. Doch jetzt werden die Kontaktbeschränkungen schrittweise gelockert. So auch in Berlin. Dort dürfen jetzt keine Bußgelder mehr verhängt werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird. 

Die Kontaktbeschränkungen die aufgrund der Corona-Pandemie verhängt wurden, werden schrittweise gelockert. In Berlin darf nun die Nicht-Einhaltung des Mindestabstands nicht mehr mit einem Bußgeld bestraft werden.

Verfassungsgerichtshof fasst Beschluss

Seit heute (26.5.2020) darf der Verstoß gegen den Mindestabstand von eineinhalb Metern in Berlin nicht mehr mit einem Bußgeld bestraft werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof Berlin am Dienstag beschlossen und bekannt gegeben. Auch die Bußgeldvorschriften des Senats sind damit vorläufig außer Kraft gesetzt. Es darf außerdem kein Bußgeld mehr verhängt werden, wenn jemand gegen das Gebot “physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren” verstößt. Damit hat das Gericht einem Antrag zum Teil statt gegeben. Besagter Antrag forderte eine vorläufige “Außerkraftsetzung verschiedener Regelungen der bis zum 5. Juni 2020 geltenden Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus”.

Bayreuther Tagblatt - Katharina Adler

 bt-Redakteurin Online/Multimedia
Katharina Adler