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Politik

In Bayern startet ein Volksbegehren: Darin geht es um die Abberufung des Landtages

Wird der Landtag in Bayern abberufen? Darüber gibt es ab dem 14. Oktober ein Voksbegehren. Initiiert wurde es von einem “Querdenken-Bündnis”.

In Bayern gibt es aktuell ein Volksbegehren: Abberufung des Landtages. Vom 14. bis zum 27. Oktober können wahlberechtigte Menschen in Bayern dieses Begehren unterzeichnen.

Das Bayerische Innenministerium hat dieses Begehren zugelassen. Initiiert wurde es von einem “Querdenker-Bündnis”. Ziel ist es, den Landtag abzuberufen.

Landtag in Bayern abberufen: Volksbegehren beginnt am 14. Oktober

Das «Bündnis – Landtag – Abberufen» hat den Antrag auf das Volksbegehren gestellt. Das Bündnis besteht unter anderem aus mehreren “Querdenker-Bürgerbewegungen”.

Die Voraussetzung von mindestens 25 000 Unterschriften für dieses Volksbegehren wurde erfüllt. In allen bayerischen Gemeinden werden vom 14. bis zum 27. Oktober Listen für Unterschriften ausliegen.

Laut Innenministerium ist es das erste Volksbegehren dieser Art in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg, berichtete die SZ im August.

Bayreuth: Hier liegt die Liste für das Volksbegehren aus

Die Stadt Bayreuth bildet einen Eintragungsbezirk. Der allgemeine Eintragungsraum befindet sich im Erdgeschoss der Schlossgalerie, La-Spezia-Platz 1. Dieser ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr

  • Mittwoch von 8 bis 20 Uhr
  • Samstag von 9 bis 13 Uhr
  • Sonntag von 10 bis 12 Uhr

Für stimmberechtigte Personen, die sich in Senioren- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder in der Justizvollzugsanstalt befinden und die nicht im allgemeinen Eintragungsraum in der Schlossgalerie erscheinen können, werden in den dortigen Einrichtungen gesonderte Eintragungsräume eingerichtet, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Bayreuth.

Die Stimmberechtigten müssen zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden, eine Stellvertretung ist unzulässig. Es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären.

Video: Das letzte Volksbegehren in Bayern gab es vo 3 Jahren

Volksbegehren in Bayern: Wie geht es danach weiter?

Bei der Abberuffung des Landtages gibt es eine Sonderregelung laut Artikel 18 der Bayerischen Verfassung. Eine Million wahlberechtigter Staatsbürger müssen dem Volksbegehren zustimmen.

Wenn eine Millionen Menschen unterzeichnen, ginge das Volksbegehren in den Landtag. Dieser könnte in dem Fall zustimmen – und sich damit selbst auflösen. Stimmt der Landtag nicht zu, käme es zum Volksentscheid: Hier wäre eine einfache Mehrheit der Wahlberechtigten nötig, um den Landtag abzuberufen. Dann gäbe es Neuwahlen.