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Coronavirus

Wegen Corona: Neue Vorschrift im Landratsamt Bayreuth

Ab Montag (15.2.2021) müssen sowohl Besucher als auch Mitarbeiter des Bayreuther Landratsamts eine neue Regel wegen der Corona-Pandemie beachten. 

Im Landratsamt Bayreuth gilt aus Gründen des Infektionsschutzes ab Montag, 15. Februar 2021, eine neue Regel.

FFP2-Masken verpflichtend im Landratsamt Bayreuth

Alle Mitarbeiter und Besucher müssen ab dann FFP2-Masken oder eine Masken mit mindestens gleichwertigen Standard tragen. Das teilt das Landratsamt Bayreuth am Donnerstagnachmittag (11.2.2021) mit. Alle Besucher, die zu einem vereinbarten Termin ins Landratsamt kommen, werden daher gebeten, beim Betreten des Gebäudes eine entsprechende Maske zu tragen. Dies dient zum einem dem Eigenschutz, zum anderen auch dem Schutz anderer. Im Rathaus Bayreuth gilt diese Pflicht schon länger.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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