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Coronavirus

Weitere Lockerungen im Landkreis Bayreuth: Das gilt bereits ab heute

Der Landkreis Bayreuth hat den Grenzwert von 100 unterschritten. Ab Mittwoch, den 12. Mai 2021, gibt es deshalb Lockerungen für die Bayreuther Region.

  • Lockerungen im Landkreis Bayreuth
  • Ausgangsperre entfällt
  • Kontaktbeschränkungen gelockert
  • Das gilt nun beim Einkaufen
  • Außengastronomie darf öffnen
  • Kinos und Theater mit Einschränkungen geöffnet

Im Landkreis Bayreuth ist wieder mehr möglich: Der Bayreuther Landkreis hat am 9. Mai 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage- Inzidenzwert von 100 unterschritten. Hier gibt es eine Übersicht über die genauen Corona-Zahlen aus Bayreuth.

Weitere Lockerungen im Kreis Bayreuth: Außengastronomie darf öffnen

Außengastronomie, Sport, Theater-, Konzert- und Kinobesuche dürfen nun schon früher als gedacht unter bestimmten Bedingungen ab Mittwoch öffnen.

Der Landkreis Bayreuth hat am 11.5.2021 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 7- Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Die nachfolgenden Öffnungen gelten bereits ab Mittwoch, den 12. Mai 2021, da das Bayerische Ministerium die Öffnungen des Kreises Bayreuth schon bewilligt hat. Das Landratsamt teilt mit:

  • Die Außengastronomie kann für Besucher mit vorheriger Terminbuchung geöffnet werden. Der Betreiber hat gemäß § 2 der 12. BayIfSMV die Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung durchzuführen. Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, benötigt jeder Gast den Nachweis eines negativen Coronatests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos können geöffnet werden. Voraussetzung für die Besucherinnen und Besucher hierfür ist ebenfalls der Nachweis eines negativen Coronatests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.
  • Die Ausübung von kontaktfreiem Sport ist nun auch im Innenbereich erlaubt. Die Ausübung von Kontaktsport darf nur unter freiem Himmel erfolgen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis eines negativen Coronatests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.

Lockerungen der Corona-Regeln im Kreis Bayreuth

Das Landratsamt Bayreuth verkündet folgende Lockerungen für den Landkreis. Das gilt seit Dienstag, den 11. Mai 2021 im Landkreis Bayreuth:

  • Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, gestattet.
  • Nächtliche Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist demnach von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags erlaubt. Auch die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist folglich ohne zeitliche Beschränkung auch zwischen 22 Uhr und 5 Uhr erlaubt.
  • Schulen: An den Schulen findet in allen Schularten und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht ist nur erlaubt, wenn diese sich zweimal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus unterziehen.
  • Tagesbetreuungsangebote für Kinder: Der Öffnung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist erlaubt, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
  • Öffnung von Ladengeschäften: Die Öffnung von Ladengeschäften ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum erlaubt.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Die Ausübung und Inanspruchnahme von sogenannten körpernahen Dienstleistungen (z.B. Tattoostudios, Kosmetikstudios, etc.) ist mit vorheriger Terminreservierung zulässig.
  • Sport: Im Bereich der Sportausübung und der praktischen Sportausbildung ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Auch der Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios ist ebenfalls nur für kontaktfreie Sportausübung und -ausbildung sowie unter freiem Himmel erlaubt.
  • Außerschulische Bildung, Musikschulen: Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote und Instrumental- und Gesangsunterricht sind im Einzelunterricht in Präsenzform zulässig.
  • Kulturstätten: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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