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Wirtschaft

Corona-Hilfe: 170 Millionen Euro für Reisebusunternehmen

Viele Reisebusunternehmen sind wegen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Die Busbranche kann deswegen ab kommender Woche Hilfsgelder beantragen. 

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Reisebusunternehmen in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Ab nächster Woche können diese dann Hilfsgelder beantragen.

Reisebusunternehmen können Hilfsgelder beantragen

Ab dem 24. Juli 2020 können Reisebusunternehmen Hilfsgelder beantragen. Diese wurden von Bundesminister Andreas Scheuer im Vorfeld zugesagt. Insgesamt werden Hilfen in Höhe von 170 Million Euro zur Verfügung. Die dafür notwendige Finanzierungsregelung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Busbranche wurde von Corona besonders hart getroffen. Das sind vor allem Mittelständler, die um ihre Existenz fürchten. Jetzt dürfen nicht ausgerechnet die bestraft werden, die in den vergangenen Jahren intensiv in neue und klimafreundliche Mobilität mit neuen Bussen investiert haben. Wir werden den betroffenen Busunternehmen deshalb schnell und unbürokratisch helfen. Dafür nehmen wir 170 Millionen Euro in die Hand. Die Gelder können ab dem 24. Juli angerufen werden.
(Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister)

Schwere Zeiten für Busunternehmen durch Corona

Die Reisebusunternehmen waren durch das Verbot von Reisebusreisen, auf das sich Bund und Länder am 16. März 2020 verständigt hatten, bereits zu einem früheren Zeitpunkt von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Seit März gab es keine touristischen Reisen, keine Vereinsfahrten, keine oder nur reduzierte Schülerverkehre. Die Fixkosten aber sind weitergelaufen. Mit dem nun aufgelegten Programm des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden die sogenannten Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17. März 2020 und dem 30. Juni 2020 angefallen sind, finanziert. Die Mittel kommen aus dem Haushalt des BMVI und müssen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Überblick über Finanzierungsregelung

  • Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie “Vorleistungskosten” z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
  • Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
  • Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
  • Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr
  • Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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