
bt-Immobilien-Kolumne
Des Maklers Preisfindung bei Immobilien
Immer wieder erleben wir, dass sich Interessenten bei uns melden, die versuchen, den Preis einer Immobilie in Frage zu stellen. Man möchte mit mehr oder weniger guten Argumenten den Preis der von uns angebotenen Immobilien gleich bei der ersten Kontaktaufnahme so weit nach unten drücken, dass uns manchmal nicht nur die Luft wegbleibt, wir aber gleichzeitig und gelegentlich auch zu Lachsalven neigen. Ich nenne ein Beispiel, das uns in letzter Zeit passiert ist.
Ein ordentlicher Makler ermittelt den Preis nach bestem Wissen, nach seiner Erfahrung und seiner fachlichen Ausbildung. ©TheInvestorPost/Pixabay
Wir haben ein Wohnhaus zum Verkauf bekommen, der Angebotspreis liegt im mittleren sechsstelligen Bereich. Der Preis kommt bei uns zustande durch eine Schätzung, die wir aufgrund von Sach- und Ertragswertverfahren berechnen. Diese Verfahren sind vom Gesetzgeber als legitime Methoden vorgeschrieben, wenn man z. B. ein Gutachten bei der Bank braucht, um eine Immobilie zu finanzieren. Der damalige Interessent wollte 100.000 Euro weniger bezahlen, und zwar ohne dass er jemals die Immobilie von innen gesehen hat. Nachdem wir ihm das Exposé per Mail zugesandt haben, hat er eine Außenbesichtigung vorgenommen und uns eine Mail geschrieben bzw. seine Sichtweise erklärt, warum und wie er zu diesem Preisnachlass gekommen ist. Aus seiner Sicht kann man das vielleicht noch nachvollziehen. Aber glaubt der Interessent wirklich, dass er ohne Besichtigung überhaupt einen Nachlass bekommt? Die Antwort lautet: „Nein!“
Denn ein ordentlicher Makler ermittelt den Preis nach bestem Wissen, nach seiner Erfahrung und seiner fachlichen Ausbildung und stimmt diesen zunächst mit dem Verkäufer ab. Er erklärt u. a. dem Verkäufer: Wenn der Preis zu hoch ist, wird das Objekt lange im Markt sein und wird am Ende wie Sauerbier angeboten und womöglich nicht verkauft. Gleichzeitig: Würde soviel Nachlass den Preis gerecht fertigen, würde der Makler ja sofort mit diesem Preis in den Verkäufermarkt gehen. Ein Spiel mit Verhandlungen nach dem Motto „Schau ma mal“ obliegt dem Makler nicht.
Fazit: Liebe Kaufinteressenten: Zuerst sollten Sie die Immobilie anschauen, dann die Argumente des Maklers anhören und dann reagieren. Bei uns ist es die Norm, dass wir die Einpreisung einer Immobilie so vornehmen, dass diese nur wenig Handlungsspielraum bei der Preisfindung lässt, denn die Banken oder Finanzierungsinstitute wollen von uns eine realistische Einschätzung, dass der Preis bei der Finanzierung gerechtfertigt ist, denn nur dann wird dem Käufer der Kaufpreis und der Kreditvertrag genehmigt.
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.











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