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bt-Immobilien-Kolumne
Den richtigen Mieter finden
Lassen Sie mich heute über meine Erfahrung aus der Sicht des Vermieters berichten, wenn es um die Neuvermietung einer Immobilie geht. Vorab das Wichtigste: Vermieten sollte meines Erachtens nur derjenige, der fachliche und menschliche Qualifikation besitzt. Das vermeidet Mietnomaden.
Lassen Sie sich erläutern, wie eine Vermietung im Einzelnen abläuft. Bei der Vertragsanbahnung steht ganz am Anfang die Frage: Mit welchem Mieter will der Vermieter ein Mietverhältnis eingehen? Dazu gibt es für mich ein ungeschriebenes Gesetz: „Die Chemie zwischen Vermieter und Mieter sollte/ muss stimmen“. Heutzutage kann ein Vermieter oder Immobilienmakler unter einer Vielzahl von Interessenten auswählen. Und das macht es nicht leicht, den richtigen Mieter ausfindig zu machen, denn die Vermieter haben auch bestimmte Vorstellungen, wie der künftige Mieter auszusehen hat. Diese Wünsche fließen in die Auswahl der Interessenten ein. Oft sind aus vielen Bewerbern nur wenige geeignet, welche die Voraussetzungen mitbringen, um zu einem Besichtigungstermin in die Wohnung eingeladen zu werden. Diese vorvertragliche Anbahnungsphase läuft heute in der Regel übers Internet, denn dort ist der Marktplatz, der Angebot und Nachfrage zusammenbringt.
Die sogenannte Vermietungsintuition spielt für mich eine entscheidende Rolle, ob ein Interessent in die nähere Auswahl kommt. Mit wenigen Worten zusammengefasst bedeutet Vermietungsintuition: Die Jahrzehnte lange Erfahrung aufgrund der persönlichen Begegnungen und das sich daraus ergebende Gefühl im Umgang mit den Wohnungsbewerbern beantwortet uns die Frage, ob jemand geeignet ist, ein Mietverhältnis einzugehen.
Selbstverständlich sind die sachlichen Merkmale des Bewerbers Voraussetzung für die Eignung: Anzahl der künftigen Bewohner, Beruf, Ausbildung, Gehalt, sicherer Arbeitsplatz, Alter, Dauer des Mietverhältnisses usw. Erst, wenn der voraussichtliche Interessent alle gesetzten Prämissen erfüllt, sollte ein Vorstellungstermin mit dem Vermieter zustande kommen, Dauer ca. eine halbe bis eine Stunde. Nach diesem Termin kann der Vermieter überlegen, ob der Bewerber seinen Erwartungen entsprochen hat. Gemäß der Soldatenvorschrift vom Alten Fritz, König der Preußen, soll man vor wichtigen Entscheidungen eine Nacht darüber schlafen. Wenn Sie dann als Vermieter zustimmen, kann der Mietvertrag angefertigt und dem Mieter zur Unterschrift vorgelegt werden. Bei Vertragsabschluss oder spätestens vor der Übergabe der Immobilie sollte die Kaution vom Mieter überwiesen werden. Bei der Übergabe ist unbedingt ein schriftliches Protokoll und eine ausführliche Fotodokumentation anzufertigen, um den Zustand der Wohnung zu Beweiszwecken festzuhalten. Ein mit dem Vermieter nicht Verwandter sollte die Übergabe begleiten, damit er später den Zustand der Wohnung, und wenn es sein muss, bei Gericht bezeugen kann.
Und zum Schluss noch ein wichtiger Punkt: Bieten Sie nie einem Mieter das „Du“ an. Spätestens, wenn Sie einmal im Konflikt mit ihm sind, weil Sie unterschiedliche Meinungen haben, was das Mietverhältnis anbelangt, werden Sie mir recht geben.
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.