
Die ordnungsgemäße Rückgabe einer Mietwohnung
Um eine reibungslose Rückgabe seiner Wohnung zu gewährleisten, sollte ein ausziehender Mieter folgende Hinweise berücksichtigen und gegebenenfalls auch durchführen.
Der Vermieter überprüft die Wohnung mithilfe einer Checkliste. Die Einhaltung aller Rückgabekriterien durch den Mieter trägt zu einer stressfreien und fairen Wohnungsübergabe bei.
- Wände und Decken
Wenn Sie eine Neubau-Erstbezug-Wohnung, eine frisch renovierte oder neuwertige Wohnung übernommen haben, sind Sie gehalten, verschmutzte Wände und Decken, sofern erforderlich zu streichen. Bitte darauf achten, dass eine gleichwertige Farbqualität (in der Regel weiß) verwendet wird. Beim Streichen darauf achten, dass es an den Decken und Wandanschlüssen keine Wolken- oder Streifenbildung geben darf.
Grell bzw. intensiv getönte Farben sind mit hellen Farben (am besten weiß) zu überstreichen. Bitte achten Sie beim Streichen, dass weder Lichtschalter noch Sockelleisten oder Tür- und Fensterrahmen überstrichen werden. Wenn Sie vorher sauber abkleben, dann kann nichts passieren. - Dübellöcher
Dübellöcher, die Sie selbst verursacht bzw. gebohrt haben, sind rückstandsfrei so zu verschließen, dass man sie nicht mehr als solche erkennen kann. Falls Sie sich dazu nicht in der Lage fühlen, lassen Sie lieber einen Fachmann ran, denn sonst richten Sie mehr Schaden an, als Ihnen lieb ist und der Vermieter die unsachgemäß verschlossenen Löcher als Beschädigung titulieren kann. - Putzen
Eine Selbstverständlichkeit dürfte sein, dass die Wohnung in einem sauberen, geputzten Zustand hinterlassen wird. Dazu gehört das Wischen der glatten Fußböden, das Reinigen von Teppichböden sowie das Putzen der Fenster (innen und außen), der Heizkörper (sofern vorhanden) und der Tür- und Fensterrahmen. - Einbauküche
Die Einbauküche bestehend aus Schränken und Elektrogeräten sind ebenso zu reinigen. Die Schränke sind nass heraus zu wischen, Kühlschrank, Herd inkl. Backbleche, Dunstabzugshaube inkl. Filter und Geschirrspüler sind auf Funktion zu überprüfen und entsprechend zu säubern. - Bad und WC
Badewanne, Duschwanne, Waschbecken und WC inkl. Brille sind rückstandslos zu reinigen. Kalkflecken, z. B. an Duschabtrennungen, Armaturen usw. sind so zu entfernen, dass man keine Ablagerungen mehr vorfindet.
Schimmel an dauerelastischen Fugen in der Dusch- oder Badewanne sind fachgerecht zu beseitigen. Die Gullys an Bade- und Duschwanne, Waschbecken sind zu säubern (z. B. Haare oder Seifenreste entfernen). - Lüftungsfilter
In den Neubauwohnungen befinden sich in den Lüftungsanlagen Filter, die vor dem Auszug auszuwaschen bzw. auszutauschen sind. Es handelt sich hier um eine Betriebskostenart, die der Mieter selbst ausführen kann, denn wenn Sie diese Arbeiten einer Firma übergeben, wird es teuer für Sie, weil Sie auch An- und Abfahrt des Handwerkers zu bezahlen haben. - Beleuchtung
Sofern bei Einzug Lampenfassungen, Glühbirnen und Leuchtmittel vorhanden waren, sind diese wieder bei Auszug anzubringen, wie es bei Mietbeginn vorgefunden wurde. - Schlüssel
Schauen Sie in Ihr Einzugsprotokoll, welche Schlüssel Sie bei der Rückgabe dem Vermieter oder dessen Beauftragten zurückzugeben haben. Am besten vollständig zur Übergabe mitbringen. Ersatzschlüssel oder -anlagen können teuer werden. Selbst nachgefertigte Schlüssel sind dem Vermieter zu übergeben. - Selbst verursachte Mängel
Die von Ihnen verursachten Mängel an der Wohnung haben Sie bekannt zu geben.
Ein nicht deklarierter Mangel bei Auszug führt dazu, dass der Vermieter aufgrund eines versteckten oder verschwiegenen Mangels an der Wohnung, die Kaution bis zu einem halben Jahr einbehalten darf. - Nebenkostenabrechnung
Ziehen Sie nicht gerade zu zum 31.12. aus, so haben Sie damit zu rechnen, dass die Abrechnung Ihrer Betriebskosten bis zu über einem Jahr dauern kann, denn bei Eigentumswohnungen nimmt der Hausverwalter oder Eigentümer nur einmal im Jahr eine Abrechnung vor.
Wenn Sie all die aufgeführten Punkte erfüllt und durchgeführt haben, steht sicherlich der Auszahlung der von Ihnen geleisteten Kaution nichts mehr im Weg.
Wenn Sie all die aufgeführten Punkte erfüllt und durchgeführt haben, steht sicherlich der Auszahlung der von Ihnen geleisteten Kaution nichts mehr im Weg.
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.