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bt-Immobilien-Kolumne
Die drei Gesichter des Mieters
Ein Mieter hat immer drei Gesichter. Unser Kolumnist Hans Werner Gloßner erklärt sie.
Vor einiger Zeit unterhielt ich mich mit einer Vermieterin und wir tauschten uns über die Vermietung im Allgemeinen und Besonderen aus. Dabei erklärte ich ihr: Ein Mieter hat immer zwei Gesichter, das erste, wenn er einzieht, das zweite, wenn er auszieht. Dem widersprach die erfahrene Vermieterin und wendete ein: ein Mieter hat auch ein drittes Gesicht und zwar, wenn er in der Immobilie wohnt. Da musste ich ihr wohl recht geben. Um es auf den Punkt zu bringen:
Gesicht 1
Der Mieter bemüht sich, eine Wohnung anmieten zu dürfen und zeigt sich von der besten Seite. Er ist nett und freundlich und tut alles, damit der Vermieter ihn bei der Auswahl berücksichtigt und letzten Endes den Zuschlag erhält, die Wohnung anmieten zu dürfen.
Gesicht 2
Der Mieter ist eingezogen und bemerkt irgendeinen Mangel an der Wohnung. Ein Beispiel aus der erlebten Praxis: die Badewanne in der Wohnung ist abgenutzt, 30 Jahre alt, die Email-Oberfläche ist wahrscheinlich durch die Verwendung von scharfen Putzmitteln stumpf geworden. Der clevere Mieter nimmt dies zum Anlass, dem Vermieter mitzuteilen, er möchte eine neue Badewanne und kündigt eine Mietkürzung an, wenn er keine neue Wanne erhält. Aus der Sicht des Vermieters eine Unverschämtheit, denn der Mieter hat zu Beginn des Mietverhältnisses den Zustand der Wohnung und auch der Badewanne als vertragsgemäß anerkannt. Diese Meinung vertritt zumindest der Vermieter. Aber weit gefehlt. Der Mieter droht mit Anwalt und Gericht und Sie stehen jetzt vor dem Problem, darauf zu reagieren.
Ich rate in diesem Fall bereits bei der Übergabe, diese vermeintlichen Mängel-Details anzusprechen und schriftlich sowie fotografisch zu dokumentieren und somit festzuhalten, dass der Zustand der Badewanne vom Mieter uneingeschränkt akzeptiert wird. Mit allen weiteren Mängeln und Lappalien (z.B. verwitterter Markisenstoff) an Mängeln würde ich ebenso verfahren. Halten Sie alles penibel in Wort und Schrift fest und nehmen Sie stets zur Übergabe oder Rückgabe einen mit Ihnen nicht verwandten Zeugen mit, der eines Tages vor Gericht (wenn es soweit kommt), als ihr Zeuge auftreten und bestätigen kann, dass die angefertigten Fotos und das Übergabeprotokoll dem Zeitpunkt des Mietbeginns entsprach.
Gesicht 3
Der Mieter kündigt und möchte so bald wie möglich ausziehen ohne Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist. Da schrillen bei mir alle Alarmglocken. Kein Mieter möchte gerne zwei oder drei Monatsmieten doppelt bezahlen, wenn er umzieht. Meistens möchte er auch noch seine teuer gekaufte Einbauküche, Vorhänge, Möbel usw. versilbern. Ihre Interessenssphäre als Vermieter ist eine andere, denn sie wollen das Mietverhältnis so einvernehmlich wie möglich und ohne Reibungsverluste beenden. Die Ablöse der Einrichtungsgegenstände des Mieters interessiert Sie nicht.
Aber weit gefehlt. Falls Sie nicht mindestens 2-3 mal im Jahr vermieten, rate ich dringend einen Immobilienfachmann zu engagieren, und zwar einen, der sich allumfassend auskennt, erfahren genug ist und sich um alles kümmert: neuen Mieter auswählen, einen juristisch aktuellen Mietvertrag abschließen, alten Mieter mit Übergabeprotokoll und Fotodokumentation entlassen, einen angemessenen Teil der Kaution für evtl. nach der Übergabe auftretende Mängel und Nebenkostennachzahlung einbehalten. Dasselbe gilt für den neuen Mieter. Auch wenn Ihnen der Makler für seine Dienstleistung eine Vermittlungsgebühr in Rechnung stellt, werden Sie entspannt bleiben, wenn Sie über die drei Gesichter des Mieters nachdenken, denn der Fachmann nimmt Ihnen diese Sorgen ab, Messis, Mietnomaden oder sonstige nicht so stimmige Mieter zu vermeiden.
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.