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bt-Immobilien-Kolumne
Mietnomaden vermeiden!
Haben Sie sich als Vermieter schon mal einen Mietnomaden eingefangen? Dann könnten Sie sicherlich darüber ein Buch schreiben. Doch wer macht das schon, die Erlebnisse sind viel zu traumatisch, um den ganzen Ärger und Frust zu Papier zu bringen. Viele der Geschädigten suchen erst dann einen Immobilienmakler auf, wenn Sie eine Menge Lehrgeld bezahlt haben.
Heute möchte ich ein paar Tipps geben, woran Sie möglicherweise einen Mietnomaden erkennen und wie Sie gezielt vorgehen können, um das Debakel zu vermeiden, wenn Ihnen der Mieter keine Miete mehr zahlt und beim Auszug ein Chaos hinterlässt. Und das wird richtig teuer.
Zunächst einmal ein paar Kriterien zur Vermeidung eines Mietnomaden:
1. Der typische Mietnomade sucht sich heute mehr denn je auf dem Land Häuser oder Wohnungen, die von privat inseriert werden.
Er geht davon aus, dass die Vermieter auf dem Land nicht so erfahren sind und sich eher vom Erscheinungsbild und dem Auftreten des Mietinteressenten blenden lassen.
2. Achten Sie bereits beim ersten Kontakt auf die Alarmzeichen, die Sie erkennen können, wenn Sie nicht unbedingt Ihr Gefühl zu den Menschen an erste Stelle zu Ihrem Entscheidungskriterium machen.
3. In erster Linie zählen Fakten. Hier eine Auswahl von Kriterien, die Sie unbedingt beachten sollten:
a) Lassen Sie sich die letzten drei Original-Gehaltsbescheinigungen oder Arbeitsverträge zeigen und fordern Sie davon Kopien an oder fotografieren Sie diese mit Erlaubnis des Interessenten. Sollte der Interessent hier Probleme bereiten oder Ausreden suchen, ist dieses Verhalten ein Kriterium, ihn abzulehnen.
b) Die Kaution sollte unbedingt bei Vertragsabschluss übergeben werden. Bargeld ist zwar schön, aber eine Bankbürgschaft ist besser, wenn Sie Zweifel an der Bonität des künftigen Mieters haben. Eine Kautionsbürgschaft von irgendeinem Institut würde ich persönlich ablehnen, die kann man sich möglicherweise einfacher besorgen, wie die von der Hausbank. Wenn die Kaution bei der Übergabe noch immer nicht übergeben wurde, dürfen Sie die Schlüssel zur Wohnung nicht übergeben.
c) Achten Sie darauf, wie schnell der Kunde anmieten möchte. Wenn er zu allen Bedingungen des Mietvertrages „Ja und Amen“ sagt, sollten Sie vorsichtig werden und sich erkundigen, warum er so schnell anmieten will. Fadenscheinigen Ausreden sollten Sie nicht unbedingt Glauben schenken. Forschen Sie beim Vorvermieter nach, wenn dies möglich ist. Sollte der Interessent diese Informationen nicht bereitwillig hergeben, dann ist bereits Vorsicht geboten.
d) Lassen Sie sich nicht durch das Auftreten des Mietinteressenten einlullen. Ein guter Interessent darf fordern, aber nicht unverschämt werden.
e) Sollte der Vormieter eine Einbauküche verkaufen, vereinbaren Sie mit den Beteiligten, dass ein schriftlicher Kaufvertrag angefertigt werden muss. Die Bezahlung sollte spätestens bei der Übergabe in bar erfolgen, es sei denn, der Kaufpreis wird vorher auf das Konto überwiesen.
f) Vor der Entscheidung, den Interessenten den Mietvertrag zu versprechen, sollten Sie unbedingt eine Nacht darüber schlafen und dann erst entscheiden. Denn das Unterbewusstsein arbeitet über Nacht und wenn Sie die ganze Vertragsanbahnung zurückverfolgen und es fällt Ihnen irgendeine Unstimmigkeit auf, dann sollten Sie noch einmal nachhaken und Dinge klären, die Ihnen in den Sinn gekommen sind. Ganz wichtig: wenn irgendetwas nicht passt, was Sie selbst nicht definieren können (hier spielt das sogenannte Bauchgefühl eine große Rolle), sagen Sie lieber ab, bevor Sie im Grunde den Mieter nur deshalb nehmen, weil er Ihnen den Weg zum Vertrag zu einfach gemacht hat.
Nun zu den Folgen, wenn Sie sich einen Mietnomaden eingefangen haben:
1. Es fängt damit an, dass der Mieter die Miete nicht oder nicht mehr pünktlich bezahlt.
2. Wenn der Mieter unregelmäßig die Miete überweist oder spätestens nach der zweiten Monatsmiete, die er Ihnen schuldet, sollten Sie die fristlose Kündigung nachweisbar und schriftlich ankündigen und auch sofort handeln. Dabei sollte Ihnen ein Fachanwalt für Mietrecht zur Seite stehen, denn als Laie kann man sehr viel Fehler machen und Fristen versäumen.
3. Wenn der Mieter nicht auszieht, haben Sie eine Räumungsklage anzustrengen.
4. Nächster Schritt. Sie haben bei Gericht gewonnen und einen sogenannten Räumungstitel erwirkt. Das kann Monate dauern. In der Zwischenzeit stellt der Mieter erfahrungsgemäß die Zahlungen ein.
5. Sie oder Ihr Anwalt beauftragen einen Gerichtsvollzieher, der die Räumung der vermieteten Immobilie vornimmt.
6. Am Tag der Räumung haben Sie eine Spedition zu beauftragen, die das Hab und Gut des Mieters ausräumt und zwischenlagert. Es gibt zwar noch andere Varianten einer Räumung, die ich aber hier nicht erörtern möchte.
7. Fazit: Mietnomaden kosten richtig viel Geld, abgesehen von dem Schaden und der Zeit, die vergeht, bis Sie wieder in den Besitz Ihrer Mietsache kommen.
Bei den Kosten dürfen Sie zwischen 10 bis zu 20.000 € rechnen, inkl. Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Spedition, entgangener Miete, Renovierungs- und Entsorgungskosten usw.
Dieses Procedere können Sie sich ersparen, dagegen sind die Kosten für den Makler bezahlbar, auch wenn für den Normalvermieter die ortsüblichen 2,38 Nettomonatsmieten inkl. MwSt. schon eine Menge Geld sein können.
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.