
Nach der Übergabe einer Mietwohnung zu erledigen
Wenn man umgezogen ist, hat man noch einige Dinge zu erledigen. Deshalb möchte ich Ihnen meine Erfahrung mitgeben, damit Sie wissen, was Sie alles nach dem Einzug zu organisieren haben, hier stichpunktartig aufgezählt:
Einzug erledigt, jetzt beginnt die Organisation: Strom anmelden, Internet buchen, Unterlagen sichern – nach dem Umzug bleibt noch einiges zu tun.
- Stromzähler ablesen (am besten fotografieren: Zählerstand und Zählernummer sind dazu notwendig), Strom beim Energieversorger anmelden, falls vor dem Einzug bzw. der Übergabe noch nicht geschehen,
- Den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll von der Wohnung und die angefertigen Bilder von der Übergabe sorgfältig aufbewahren bzw. am besten in einem Ordner virtuell oder manuell ablegen,
- falls nicht vom Vermieter oder der Hausverwaltung organisiert, Namens- und Klingelschilder bestellen, die einheitlich mit den übrigen Schilder im Haus angefertigt sein sollten und vom Mieter oder Hausmeister angebracht werden,
- einen Anbieter wählen für das Internet, TV (ab 1.7.24 Pflicht für Mieter) und Telefon und zur Anmeldung bringen, falls nicht schon vor dem Einzug bestellt,
- die Hausverwaltung informieren, wenn die Techniker im Anschlussraum (ist i.d. Regel im Keller ein bestimmer Raum) das Internet, Telefon oder den Kabelanschluss mit dem neuen Mieter einen Termin zur Installation vereinbaren wollen,
- Telefon-Notruf-Nr. vom Hausmeister u. Vermieter im Handy einspeichern,
- auf die im Mietvertrag vereinbarte Hausordnung achten, damit man als Bewohner des Hauses nicht unangenehm auffällt,
- sich über die Gefahr der Legionellen im Wasser informieren, insbesondere wenn man aus dem Urlaub in die Wohnung zurückkehrt. Dazu gibt es im Internet Broschüren, die man lesen oder herunterladen kann.
- bei den Nachbarn im Hause persönlich vorstellen, das macht immer einen guten Eindruck,
- bei einer Einstandsparty, die Nachbarn informieren, dass es evtl. für ein paar Stunden lauter wie sonst werden könnte,
- einen Zweitschlüssel von der Wohnung bei einer Person seines Vertrauens hinterlegen, damit man keinen teueren Schlüsseldienst in Anspruch nehmen muss, wenn man sich ausgesperrt hat,
- eine Haftpflichtversicherung abschließen, falls noch nicht erledigt. Denn jeder Mieter hat eine derartige Versicherung für von ihm verursachte Schäden an der Wohnung abzuschließen, ist zwar nicht Pflicht, wird aber meinstens vom Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages verlangt,
- Brandmelder auf Funktion überprüfen. Spätestens innerhalb eines Jahres nach Einzug hat der Mieter ein schriftliches Protokolls mit Datum und Uhrzeit anzufertigen, dass die in der Wohnung befindlichen Brandmelder funktionieren, sonst gibt es Regressforderungen von der Versicherung, falls es in der Wohnung gebrannt hat.
- bei der Meldebehörde (Gemeinde/ Rathaus) die Meldebescheinigung vom Vermieter unterschrieben vorlegen, damit der Umzug/ Einzug gemeldet wird.
Wenn Ihnen zu diesem Thema noch etwas einfällt, können Sie mir Ihre Erfahrung gerne mitteilen unter: info@glossner.info
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.