Spielregeln zwischen Mieter und Vermieter
Eine Empfehlung, wie man innerhalb eines Mietverhältnisses miteinander umgehen sollte.
In meinem vergangenen Leben als Vermietungsmakler habe ich Eigentümer kennengelernt, die ihre Mieter nicht als Partner, sondern als Gegner, manchmal sogar als Feinde gesehen haben.
Im Rückblick auf eine fast fünf jahrzehntelange Erfahrung auf dem Vermietungssektor möchte ich dafür plädieren, das Miteinander auf gutem Niveau zu pflegen. Denn Mieter und Vermieter brauchen sich gegenseitig und haben andererseits auch Rechte und Pflichten, die sie einzuhalten haben.
Die Ausgewogenheit bei allen Entscheidungsfindungen sind der Ausgangspunkt für eine jahrelange gute Partnerschaft.
Hier möchte ich einige Erfahrungen wiedergeben, aufgrund derer, Sie sich orientieren können, was ich unter einem guten Miteinander verstehe.
Kommunikation
Wichtig während eines Mietverhältnisses ist die gegenseitige Rücksichtnahme und eine Kommunikation auf gutem Niveau. Deshalb rate ich den Beteiligten beim „Sie“ zu bleiben und nur im Ausnahmefall das „Du“ zuzulassen. Auch beim Verfassen von schriftlichen Ausführungen untereinander sollten die Beteiligten einen höflichen sprachlichen Umgang pflegen, denn Anweisungen, die Befehlen gleichen, haben im Schriftwechsel oder in der mündlichen Auseinandersetzung nichts zu suchen.
Höflichkeit
Im Extremfall riskiert ein Mieter die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn er sich gegenüber seinem Vermieter verbal auffällig oder unflätig benimmt oder sogar droht, ob mit Worten oder Taten. Dafür gibt es viele Beispiele, die vor Gericht landeten. Ich habe in der eigenen Vermietungspraxis einen Fall erlebt, wo der Vermieter seinen Mieter so zugesetzt hat, dass ich den Notarzt und die Polizei rufen musste, weil die Situation so eskaliert ist, dass die Mieterin ärztlich behandelt werden musste und die Polizei den Vermieter für sein Verhalten in seine Schranken gewiesen hat.
Ehrlichkeit
Viele Vermieter oder Mieter biegen die Wahrheit für sich zurecht und wollen sich damit einen Vorteil verschaffen. Bleiben Sie bei der Wahrheit, denn all die Lügen, die man sich ausdenkt, kann man sich nicht für immer merken und irgendwann kommt die Wahrheit ans Tageslicht und dann wird es peinlich für den Verursacher.
Gegenseitigkeit
Der Vermieter braucht den Mieter und umgekehrt. Der Idealfall: Der Mieter bewahrt und pflegt die Mietsache, der Vermieter kümmert sich um alle ihm gehörenden Obliegenheiten, die auch im Mietvertrag vereinbart wurden. Der Mieter bezahlt regelmäßig seine Miete und Nebenkosten und meldet rechtzeitig und unverzüglich Sachverhalte (Schäden, Reparaturen), um die sich der Vermieter zu kümmern hat.
Unwissenheit
In der Regel schließen Vermieter und Mieter einen sogenannten Formularmietvertrag ab. Das ist ein Vertrag, der regelmäßig gekauft oder aus dem Internet heruntergeladen werden kann und vielfach verwendet wird. Ich behaupte, dass fast keiner so richtig weiß, was dort alles vereinbart worden ist und wenn der Fall eintritt, dass man im Text des Mietvertrages nachlesen muss, was vereinbart ist, so heißt das noch lange nicht, dass das, was vereinbart ist, mit dem Gesetz oder der Rechtsprechung konform geht. Oft werden im Zeitablauf der Jahre Mietvertragsklauseln ungültig. Wenn man sich in seinem Fall nicht sicher ist, sollte man den Rat eines erfahrenen Mietrechtsexperten einholen, einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Immobilienmakler fragen, der auch als Mediator fähig ist, Streitigkeiten mit seinem Erfahrungsschatz zu schlichten. Bitte verlassen Sie sich nicht auf das sogenannte Schwarmwissen im Internet.
Lassen Sie „die Kirche im Dorf“
Übersetzt bedeutet dieser Spruch: in allen Lebenslagen vernünftig reagieren.
Beispiel: Mieterhöhung. In manchen Gegenden kann man noch in dem vom Gesetz möglichen Zeitraum die Nettomiete um 20 % erhöhen, ohne sich zu fragen, ob sich ein Mieter eine Erhöhung überhaupt leisten kann. Manchmal geht eine Mieterhöhung einher mit gestiegenen Nebenkosten, die man im gleichen Atemzug erhöhen möchte. Bei Rentnern z.B. kann dies existenzgefährend sein. Lassen Sie die Kirche im Dorf, Ihr Mieter wird Ihnen dankbar sein, wenn Sie die Mieterhöhung nicht komplett ausreizen. Denken Sie als Vermieter daran, dass Mieter sich gerne an das Entgegenkommen erinnern, wenn auf der anderen Seite eines Tages des Mieters Großzügigkeit verlangt wird, wie z.B. bei Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen.
Bewahren Sie Ihr Gesicht
In einem meiner Kolumnen habe ich über die verschiedenen Gesichter des Mieters gesprochen, z.B. wenn er sich um eine Wohnung bewirbt, wenn er in der Wohnung lebt, wenn er ein- oder auszieht und letzten Endes, wie er die Wohnung hinterlässt. Bewahren Sie als die am Mietverhältnis Beteiligten Ihr Gesicht, was auch immer man darunter verstehen kann.
Fairness
In manchen Formularmietverträgen steht, dass die Kaution erst frühestens ein halbes Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses ausbezahlt wird. Diese Klausel halte ich für moralisch bedenklich, auch wenn sie durch die Rechtsprechung gebilligt ist, denn wenn ein Mietverhältnis abgewickelt ist, kann man die Kaution oft auch innerhalb von 4 Wochen ausbezahlen, es sei denn, man hat einen gravierenden Grund für einen Einbehalt (z.B. Mängel an der Mietsache, die der Mieter verursacht hat oder Nebenkosten-Nachzahlungen, die anteilig zu erwarten sind).
Alles, was Du sagst, ist in der Wand Deines Lebens eingemeißelt.
Diesen Spruch hat mir ein sehr gebildeter und menschenfreundlicher Arbeitgeber als Rat mit auf meinen Lebensweg mitgegeben. Was hat er damit gemeint? Überlege Dir vorher genau, was Du sagst, denn einmal ausgesprochen, kannst Du das Gesprochene nicht mehr rückgängig machen, denn es ist in der Wand Deines Lebens eingemeißelt. Reagiere auf Deinen Gesprächspartner nicht spontan, sondern überlege und reagiere neutral und nicht emotional, dann können auch schwierige Themen zur Zufriedenheit aller gelöst werden.
Zum Autor
Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.