Was macht ein gutes Mietverhältnis aus?

Fair mit einander umgehen. Geben und Nehmen. Partner sein und nicht Gegner

Zu Beginn des Mietverhältnisses:

Die Kaution

Bei der Vertragsanbahnung sollte der Mieter bereits signalisieren, dass er die Kaution am besten nach der Vertragsunterzeichnung, spätestens aber bei der Übergabe leistet, egal ob in bar oder rechtzeitig und nachprüfbar (durch Kopie des Kontoauszuges) per Überweisung.

Der Dauerauftrag

Immer wieder kommt es zu Differenzen zwischen Vermieter und Mieter, wenn die Miete nicht pünktlich bezahlt wird. Deshalb keine Einzelüberweisungen leisten, sondern einen Dauerauftrag einrichten, wonach die Miete spätestens am Dritten des Monats im Voraus überwiesen wird. Nach neuer Rechtsprechung bedeutet dies, dass der Mieter spätestens am dritten Werktag des Monats die Miete auf den Weg zu bringen hat. Es kann vorkommen, dass die Mietzahlung manchmal erst am 5. oder 6. des Monats eintrifft, wenn ein Feiertag oder ein Sonntag dazwischen liegt. Wiederholt unpünktliche Überweisungen geben dem Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Während des Mietverhältnisses

Pflegen Sie einen guten Umgang mit Ihrem Mietvertragspartner. Beispiel: Es tritt plötzlich ein Mangel an der Mietsache auf, ob vom Mieter verschuldet oder nicht. Der Mieter informiert unverzüglich den Vermieter, der sich in der Regel um den Schaden zu kümmern hat. Sollte der Mieter handwerklich veranlagt sein, kann er seine Mithilfe anbieten und damit auch die Kosten für den Vermieter auf ein Minimum reduzieren. So ein Verhalten kommt immer gut an, der Vermieter wird sich das sicherlich merken und das zahlt sich spätestens bei der Beendigung des Mietverhältnisses aus, wenn die Wohnung zurückgegeben wird.

Besichtigungstermine

Besichtigungstermine ohne Grund sind dem Vermieter generell untersagt, es sei denn, es gibt einen triftigen Anlass. Kein Grund wäre, wenn der Vermieter die Nebenkosten-Abrechnung vorbeibringen will, um sie mit dem Mieter zu besprechen. Sollte der Vermieter in der Wohnung etwas reparieren, ersetzen oder modernisieren wollen, so hat er das Recht nach vorheriger terminlicher Abstimmung mit dem Mieter, mit einem oder mehreren Interessenten oder Handwerker die Wohnung zu betreten und zwar während der üblichen Geschäftszeiten, nicht zur Unzeit, wie sonntags oder abends.

Das Ende des Mietverhältnisses

Jeder Mieter möchte seine Kaution so schnell wie möglich zurück. Leider ist da die Rechtsprechung dagegen, denn der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit, die Kaution zurückzuhalten. Der Vermieter kann z.B. einen Teil der Kaution zurückhalten und Einbehalte vornehmen, wenn bei der letzten Vorjahres Nebenkosten-Abrechnung eine Nachzahlung zu leisten war. Beispiel: Die letzte Nebenkosten-Nachzahlung betrug 300 Euro, Mietende: 30.06., dann darf der Vermieter für die vergangene Abrechnungsperiode 150 Euro einbehalten bis die nächste Nebenkosten-Abrechnung gestellt werden kann, was bis zu einem Jahr dauern kann.

Weitere Einbehalte können vorgenommen werden, wenn bei der Rückgabe Mängel an der Mietsache festgestellt werden, die beweisbar sind. Hier gibt es ein hohes Maß an Konfliktpotential, denn die Meinungen, was ein Mangel ist, gehen manchmal schnell auseinander. Gehen Sie deshalb nicht vor Gericht, denn ob jemand Recht bekommt, auch wenn er glaubt Recht zu haben, ist nicht immer gewährleistet. Richter haben ihre juristischen Fakten, die nicht immer mit ihrer Meinung übereinstimmt. Deshalb mein Rat: Einigen sie sich auf einen gemeinsamen Nenner, dann vermeiden sie Kosten, Zeit und Ärger.

Zu guter Letzt – der Auszug

„Das beste Mietverhältnis hat man, wenn man nichts voneinander hört“. Diese Ansicht hat mir mal ein Vermieter anvertraut.

Wenn man ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinem Vertragspartner unterhält, dann wird auch bei der Rückgabe der Mietsache alles gut über die Bühne gehen.

Hinterlassen Sie als Beteiligter immer einen guten Eindruck, denn sie wissen ja, man sieht sich immer zweimal im Leben.

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Hans Werner Gloßner - Gloßner Immobilien
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Hans Werner Gloßner ist fränkischer Immobilien-Makler und gibt in seiner Kolumne viele Tipps zu den Themen Wohnen, Immobilien und mehr.

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