Am Montag öffnen Biergärten in Bayern wieder – diese Regeln gelten
Ab Montag (18.05.2020) darf die Gastronomie in Bayern wieder ihre Außenbereiche öffnen. Dazu zählen auch Bierkeller. Diese Regeln gelten dabei.
Ab Montag (18.05.2020) darf die Gastronomie in Bayern wieder ihre Außenbereiche öffnen. Dazu zählen auch Bierkeller. Diese Regeln gelten dabei.
Restaurants, Biergärten, Pizzerien, Eisdielen und Co. dürfen ab Montag (18.05.2020) in Bayern wieder den Außenbereich öffnen. Das bereiten Bayreuther Gastronomen vor.
Bayreuther Tagblatt
Tunnelstraße 15
95448 Bayreuth
Die Redaktion
Telefon: +49 921 / 99 00 99 45
E-Mail: redaktion@bayreuther-tagblatt.de
Das Kunden- & Verkaufsmanagement
Telefon: +49 921 / 99 00 99 47
E-Mail:verkauf@bayreuther-tagblatt.de
Die Magazinredaktion
Telefon: +49 921 / 99 00 99 48
E-Mail: magazin@bayreuther-tagblatt.de