Geldautomat im Landkreis Bayreuth gesprengt – Mutmaßliches Fluchtfahrzeug gefunden
Die Täter flüchteten mit einem Motorroller. Die Fahndung läuft.
Die Täter flüchteten mit einem Motorroller. Die Fahndung läuft.
Vor dem Landgericht Bayreuth wurde heute (16. Dezember 2019) das Urteil im Prozess wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags in zwei Fällen gesprochen. Der Angeklagte soll im März 2019 drei Menschen im Jobcenter Bayreuth mit einem Messer angegriffen haben. Das Gericht hat verkündet, dass Tobias Z. schuldunfähig sei. Er wird nun auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie untergebracht.
Nach den Polizeimeldungen vom 6. März 2019 soll der Angeklagte in das Jobcenter in der Spinnereistraße in Bayreuth gegangen sein. Dort soll er dann drei Mitarbeiter mit einem Messer angegriffen haben. Dabei habe er einen der Mitarbeiter gezielt angegriffen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Als zwei Mitarbeiter ihrem Kollegen zur Hilfe eilten, habe der 38-Jährige auch diese Mitarbeiter verletzt. Anfang Dezember hatte der Richter dann die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Anklageschrift vor dem Amtsgericht in Bayreuth ist noch sachlich und nüchtern: Eine 26-Jährige soll eine Frau gebissen, gekratzt und deren Kleid auf einem Parkplatz zerrissen haben. Dann soll ein 39-jähriger Mann dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Vor Gericht wurde allerdings schnell klar: Dahinter steckt ein Rosenkrieg.
Denn der Anwalt des angeklagten 39-jährigen Manuel E. (Name von der Redaktion geändert) klärte zuerst die Vorgeschichte. Der Angeklagte und das Opfer hatten eine Beziehung und drei gemeinsame Kinder. Als die Beziehung jedoch auseinander ging, startete ein Rosenkrieg und ein Streit um die Kinder.
All das landete vor Gericht. Der Vater, der nun auf der Anklagebank sitzt, hat die Kinder bekommen. Der Anwalt laß aus dem Urteil folgendes über die Mutter vor: Sie sei sprunghaft und nicht am Wohle ihrer Kinder interessiert. Denn sie wollte ihre Kinder mit nach Italien nehmen, ohne dies mit dem 39-Jährigen zu besprechen. Das wurde ihr vom Gericht verboten.
Nach Angaben des Anwalts habe die Mutter den jetzigen Angeklagten am Tag nach diesem Urteil provoziert und letztendlich angezeigt. Er soll sie mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt.
Nun zum Vorfall vom 5. Juni 2019: Dort soll das Opfer – die ehemalige Freundin des Angeklagten – von dessen Sekretärin, der 26-jährigen Roberta H. (Name geändert), gebissen und gekratzt worden sein. Zudem soll sie ihr Kleid beschädigt haben. Obendrein soll Manuel E. das vermeintliche Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Um die Aussage von Roberta H. abzukürzen: Sie konnte ein Video vorlegen, auf dem zu sehen war, wie das vermeintliche Opfer auf die Angeklagte losgegangen ist. Richter Gebhardt sagte nachdem er das Video gesehen hatte: „So viel zum Thema, von wem der Angriff ausging.“
Roberta H. beschrieb, dass sie nach diesem Angriff einen gebrochenen Daumen hatte, Kratzspuren im Gesicht, eine kaputte Jeans und ein demoliertes Handy.
Nach dem Video benötigten Richter, Staatsanwalt und Anwalt keine weiteren Zeugen. Auch das vermeintliche Opfer kam nicht zu Wort. Denn aus dem Video würde klar hervorgehen, dass die Angeklagten nicht die Initiatoren des Handgemenges war. Auch ein Faustschlag konnte nicht bewiesen werden.
Alle Beteiligten stimmten zu, das Verfahren einzustellen. Allerdings mit dem Hinweis des Anwalts des Angeklagten Manuel E., dass das vermeintliche Opfer keinen Raum bekommt, um weitere Geschichten zu spinnen und keine Bühne für ihren Auftritt erhalten soll.
Außerdem hatte die angeklagte Roberta H. von den Aktionen des vermeintlichen Opfers berichtet. Beleidigende Nachrichten, Beschimpfungen, pornografische Fotomontagen und weitere Aktionen: „sie hat Terror gegen mich gemacht“, sagte Roberta H. Der Anwalt des Angeklagten bezeichnete diese Aktionen als „Taten auf hohem Niveau“, denn auch die Schwester und ein Freund seien an diesen Taten beteiligt.
Bayreuther Tagblatt
Tunnelstraße 15
95448 Bayreuth
Die Redaktion
Telefon: +49 921 / 99 00 99 45
E-Mail: redaktion@bayreuther-tagblatt.de
Das Kunden- & Verkaufsmanagement
Telefon: +49 921 / 99 00 99 47
E-Mail:verkauf@bayreuther-tagblatt.de
Die Magazinredaktion
Telefon: +49 921 / 99 00 99 48
E-Mail: magazin@bayreuther-tagblatt.de