Wegen der steigenden Corona-Infektionen gilt in der Bayreuther Innenstadt eine Maskenpflicht. Aber darf man dann dort noch rauchen? Muss man auch als Radfahrer eine Maske tragen?
https://www.bayreuther-tagblatt.de/wp-content/uploads/2020/11/20201108_Bayreuth_Maskenpflicht_KA_001.jpg7501200Katharina Adlerhttps://www.bayreuther-tagblatt.de/wp-content/uploads/2020/03/01_BT_LOGO-BILD.pngKatharina Adler2020-11-08 09:22:502020-11-08 13:01:18Radfahren, Bratwürste essen und Rauchen – Was gilt bei der Maskenpflicht in Bayreuth?
Sicher mit dem Rad durch Bayreuth – Vertreter von ADFD Bayreuth, Critical Mass Bayreuth, des Forum 1.5 und weitere Freiwillige möchten in Bayreuth einen Radentscheid nach Bamberger Vorbild auf die Beine stellen. Am Dienstag ist ein weiteres Treffen in der Brauereischänke am Markt geplant, um die einzelnen Arbeitskreise weiter zu entwickeln.
Wo noch Helfer gesucht werden
Diesmal geht es darum die verschiedenen Arbeitskreise zu besetzen, wie Initiator Daniel Brunnabend sagt. “Wir benötigen natürlich noch tatkräftige Mithilfe von Menschen, denen das sichere Fahrradfahren in Bayreuth am Herzen liegt. Die Arbeitskreise umfassen unter anderem die Themen Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen, Finanzen oder Kommunalrecht. Beginn des Treffens ist um 19 Uhr.
Wozu ein Radentscheid dienen soll
Damit ein Volksbegehren realisiert werden kann, sind etwa 3.500 Unterschriften von Wahlberechtigen aus Bayreuth nötig. Neben mehr Abstellmöglichkeiten für Räder im Stadtgebiet, fordern die Freiwilligen des Radentscheides zudem ein sicheres Kreuzungskonzept und auch eine geschützte Radspur auf dem Hohenzollernring.
Als Logo für den Radentscheid dient ein großer grüner Bekannter: “Tatsächlich steht der Saurier schon so lange vor einem Wahrzeichen der Stadt, also dem Alten Schloss mit Schlosskirche, dass er inzwischen selbst eines geworden ist und unser Radentscheid-Logo ziert”, sagt Brunnabend.
https://www.bayreuther-tagblatt.de/wp-content/uploads/2019/08/IMG_1944-2-1-scaled.jpg19202560Redaktionhttps://www.bayreuther-tagblatt.de/wp-content/uploads/2020/03/01_BT_LOGO-BILD.pngRedaktion2019-09-16 15:55:582020-04-27 14:14:03Radentscheid Bayreuth: Wo noch Unterstützung nötig ist
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat eine neue Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgelegt. Ab Montag, den 19. August, soll sie diskutiert werden, über den Bundesrat müssen auch die Länder zustimmen. Diverse Änderungen und Bußgelder sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Einen großen Anteil an den neuen Regeln und Verkehrszeichen nimmt der Gedanke ein, den Radverkehr in Deutschland deutlich zu stärken.
Es gibt einiges zu tun, um unsere Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen.
(Andreas Scheuer, CSU, Bundesverkehrsminister)
Folgende Bußgelder sollen eingeführt oder erhöht werden:
Erhöhung der Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Standstreifen. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit mindestens 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.
Rettungsgasse: Künftig kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Zudem drohen in Zukunft für diese Verstöße zwei Punkten in Flensburg.
Abschalt-Verbot von Notbrems-Assistenz-Systemen. Verboten wird das Abschalten von Notbrems-Assistenz-Systemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Stundenkilometern. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Diese neuen Verkehrszeichen soll es geben:
Ein neues Zeichen soll künftig anzeigen, wo Busspuren auch von Autos befahren werden dürfen. Dann nämlich, wenn sie mit mindestens drei Personen besetzt sind. Das soll die Zahl derer, die alleine im Auto unterwegs sind, senken. Elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits seit 2015 durch Zusatzzeichen auf Bus-Sonderfahrstreifen zugelassen werden. Das neue Zeichen dafür:
Quelle: BMVI
Autos, die für Car-Sharing genutzt werden, sollen sollen künftig eigene Parkplätze bekommen.Entsprechende Fahrzeuge brauchen dafür einen Aufkleber oder Ausweis hinter der Windschutzscheibe. Das Zeichen dafür:
Quelle: BMVI
Die bestehende Grünpfeilregelung wird auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der allein für Radfahrer gilt, eingeführt. Das Zeichen dafür:
Quelle: BMVI
Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Für Autos gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier fahren dürfen. Das Zeichen:
Quelle: BMVI
Um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können, wird dieses Zeichen eingeführt:
Quelle: BMVI
Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ soll auf Radwege von besonders guter Beschaffenheit hinweisen. Das Zeichen:
Quelle: BMVI
Mit der Einführung eines neuen Verkehrszeichens sollen die Straßenverkehrsbehörden in Zukunft an Engstellen ein Überholverbot von Fahr- und Motorrädern durch Autos anordnen können. Das Zeichen dafür:
Quelle: BMVI
Diese Änderungen sind außerdem geplant:
Den Städten und Gemeinden soll es leichter gemacht werden, Radfahrer auch entgegen von Einbahnstraßen fahren zu lassen.
Wer Fußgänger, Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge mit einem Auto überholt, der muss künftig innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten und außerorts mindestens 2 Meter. Bisher schreibt die Straßenverkehrsordnung lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Wer mit einem mehr als 3,5 Tonnen schweren Fahrzeug rechts abbiegt muss das innerorts künftig mit Schrittgeschwindigkeit, also mit weniger als 11 Stundenkilometern, tun. Wer schneller ist, wird mit bis zu 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie. Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb soll ein generelles Halteverbot kommen.
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist künftig ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die bisherige Formulierung stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund und war daher missverständlich.
Das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen soll in einem Abstand von bis zu 5 Metern vom Beginn der Eckausrundung verboten werden, wenn ein Radweg vorhanden ist. Damit soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert werden.
Das sagt die Stadt:
Die Pläne zur Einführung der Verkehrszeichens seien dem Straßenverkehrsamt bislang nicht bekannt. heißt es auf Nachfrage bei der Stadt Bayreuth. Insofern gebe es derzeit auch noch keine weitergehenden Überlegungen, wo dieses Schilder sinnvollerweise aufgestellt werden könnten.
https://www.bayreuther-tagblatt.de/wp-content/uploads/2019/08/verkehrszeichen-1.png6831024CVDhttps://www.bayreuther-tagblatt.de/wp-content/uploads/2020/03/01_BT_LOGO-BILD.pngCVD2019-08-16 17:54:432020-04-16 10:58:13Die neuen Verkehrsschilder und was sie bedeuten
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